Physiotherapeut missbraucht zwei behinderte Mädchen | Einrichtung in Rosenheim

Ein Physiotherapeut missbraucht zwei Mädchen mit Behinderungen im Herbst 2010 mehrmals und über mehrere Monate hinweg in einer Einrichtung in Rosenheim. Er wird zu 3,5 Jahren Haft verurteilt und bekommt ein Berufsverbot in Deutschland.

(Stand: April 2022)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
10-10-00-01-02-01

Gewalt

Häufigkeit
Monate
Wann?
Herbst 2010
Gewaltformen
sexualisierte Gewalt
Fazit

Der Physiotherapeut missbraucht ein Mädchen vier mal über Monate und ein weiteres Mädchen einmal.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
2
Fazit

Beide Betroffenen waren junge Mädchen im Alter von 10 bis 13 Jahren.

Einrichtung

Name
Unbekannt
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
Ort
Rosenheim
Bundesland
Bayern
Land
Deutschland
Schutzkonzept
Auswertung

Da die Einrichtung bislang nicht bekannt ist, ist auch unklar, ob ein Gewaltschutzkonzept vorlag.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Der Physiotherapeut hatte regelmäßigen Kontakt zu beiden Betroffenen während Behandlungen in der Einrichtung. Er war bereits zuvor zu einer Geldstrafe wegen „Grenzüberschreitungen gegenüber Patient*innen verurteilt worden.

Folgen für die Täter*in

Strafrechtliche Folgen
  • Berufsverbot
  • Haftstrafe
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Der Täter wurde zu einer Haftstrafe von 3,5 Jahren und einem Berufsverbot in Deutschland verurteilt.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
unbekannt / unklar / unvollständig
Juristische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Da der Name der Einrichtung unbekannt ist, sind auch mögliche Folgen unklar.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Folgen für Vorgesetzte sind nicht bekannt.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.