Pfleger missbraucht und zeugt Kind mit Bewohnerin | Heim Dr. Kruse

Im heilpädagogischen Heim „Dr. Kruse“ wird eine Frau mit Behinderung im Juli 2013 missbraucht. Sie wird in der Folge schwanger. Der Täter wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und muss 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Außerdem wird ihm gekündigt. Ein zweiter Pfleger wird ebenfalls gekündigt. Er gesteht Geschlechtsverkehr mit der Betroffenen gehabt zu haben. Via DNA-Test stellt sich aber heraus, dass er nicht der Erzeuger des Kindes war.

(Stand: April 2022)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
13-07-00-01-09-01

Gewalt

Häufigkeit
unbekannt / unklar / unvollständig
Wann?
Juli 2013
Gewaltformen
sexualisierte Gewalt
Fazit

In beiden Fällen handelt es sich um sexuelle / sexualisierte Gewalt.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Die Betroffene ist mehrfachbehindert. Sie lebt mit einer körperlichen Behinderung sowie Lernschwierigkeiten. In den Medien wird davon berichtet, dass sie nicht mehr schwanger sei und kein Kind zur Welt gebracht hat.

1. Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Alter
45
Geschlecht
Weiblich
Hilfe / Unterstützung
stationär
Behinderung / Beeinträchtigung
  • körperlich
  • Lernschwierigkeit
  • Mehrfachbehinderung
Auswirkung(en) der Gewalt
Schwangerschaft

Einrichtung

Name
Heilpädagogisches Heim Dr. Kruse
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
PLZ
29664
Ort
Walsrode
Bundesland
Niedersachsen
Land
Deutschland
Schutzkonzept
Auswertung

Es ist unklar, ob ein Gewaltschutzkonzept existiert.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
2
Fazit

Beide Täter waren in derselben Einrichtung angestellt und hatten Zugang zur Betroffenen.

1. Täter*in

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Alter
47
Geschlecht
Männlich
Behinderung / Beeinträchtigung
unbekannt / unklar / unvollständig
Bezug
Mitarbeiter*innen der Einrichtung

2. Täter*in

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Alter
50
Geschlecht
Männlich
Behinderung / Beeinträchtigung
unbekannt / unklar / unvollständig
Bezug
Mitarbeiter*innen der Einrichtung

Folgen für die Täter*innen

Strafrechtliche Folgen
  • Haftstrafe
  • unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
Schmerzensgeld
Disziplinarische Folgen
Kündigung
Fazit

Der Haupttäter, der mit der Betroffenen ein Kind gezeugt hat, wird zu 2 Jahren Haftstrafe auf Bewährung mit einer dreijährigen Bewährungszeit verurteilt. Außerdem muss er 5.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen und wird fristlos gekündigt. Die zweite Pflegekraft wird ebenfalls gekündigt. Über andere Folgen ist nichts bekannt.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
unbekannt / unklar / unvollständig
Juristische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Über Folgen für die Einrichtungen ist bislang nichts bekannt.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Über Folgen für Vorgesetzte ist nichts bekannt.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.