Mann mit Multipler Sklerose zu Leben in Einrichtung gezwungen | Einrichtung in Hamburg
Ein Mann mit Multipler Sklerose wird dazu gezwungen, zwischen 2013 und 2018 in einer Einrichtung zu leben, obwohl er dies nicht möchte, weil seine Selbstbestimmung dort eingeschränkt ist und er sich nicht wohl fühlt. Er verklagt seinen örtlichen Sozialhilfeträger, der anhand der Kosten argumentiert, dass die Pflege in der stationären Einrichtung adäquat seien, und gewinnt das Verfahren. Er darf nun in eine eigene Wohnung mit Assistenz ziehen.
(Stand: April 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 13-10-18-01-06-01
Gewalt
- Häufigkeit
- Jahre
- Wann?
- 18.10.2013 bis 04.12.2018
- Gewaltformen
- Einschränkung der Selbstbestimmung
- Fazit
-
Der Zwang gegen den eigenen Willen in einer Einrichtung zu leben, ist eine massive Verletzung der Selbstbestimmung.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der Mann lebt mit einer chronischen Krankheit (Multiple Sklerose) und damit einhergehender Behinderung.
1. Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 56
- Geschlecht
- Männlich
- Hilfe / Unterstützung
- stationär
- Behinderung / Beeinträchtigung
-
- chronische Krankheit
- körperlich
- Auswirkung(en) der Gewalt
- psychische Verletzung
- Fazit
- Der Betroffene hat Multiple Sklerose
Einrichtung
- Name
- Unbekannt
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- Ort
- Hamburg
- Bundesland
- Hamburg
- Land
- Deutschland
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Da die Einrichtung nicht bekannt ist, ist auch nicht klar, ob ein Gewaltschutzkonzept existiert.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der/die Täter*in in diesem Fall ist der örtliche zuständige Sozialhilfeträger, der aus Kostengründen das Leben ausserhalb der stationären Einrichtung ablehnte.
Folgen für die Täter*in
- Strafrechtliche Folgen
- sonstige
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Der Betroffene gewinnt die Klage und darf in eine eigene Wohnung mit Assistenz ziehen.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Juristische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Über Folgen für die Einrichtung ist nichts bekannt.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Über Folgen für die Vorgesetzten ist nichts bekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.