Mann mit Multipler Sklerose zu Leben in Einrichtung gezwungen | Einrichtung in Hamburg

Ein Mann mit Multipler Sklerose wird dazu gezwungen, zwischen 2013 und 2018 in einer Einrichtung zu leben, obwohl er dies nicht möchte, weil seine Selbstbestimmung dort eingeschränkt ist und er sich nicht wohl fühlt. Er verklagt seinen örtlichen Sozialhilfeträger, der anhand der Kosten argumentiert, dass die Pflege in der stationären Einrichtung adäquat seien, und gewinnt das Verfahren. Er darf nun in eine eigene Wohnung mit Assistenz ziehen.

(Stand: April 2022)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
13-10-18-01-06-01

Gewalt

Häufigkeit
Jahre
Wann?
18.10.2013 bis 04.12.2018
Gewaltformen
Einschränkung der Selbstbestimmung
Fazit

Der Zwang gegen den eigenen Willen in einer Einrichtung zu leben, ist eine massive Verletzung der Selbstbestimmung.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Der Mann lebt mit einer chronischen Krankheit (Multiple Sklerose) und damit einhergehender Behinderung.

1. Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Alter
56
Geschlecht
Männlich
Hilfe / Unterstützung
stationär
Behinderung / Beeinträchtigung
  • chronische Krankheit
  • körperlich
Auswirkung(en) der Gewalt
psychische Verletzung
Fazit
Der Betroffene hat Multiple Sklerose

Einrichtung

Name
Unbekannt
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
Ort
Hamburg
Bundesland
Hamburg
Land
Deutschland
Schutzkonzept
Auswertung

Da die Einrichtung nicht bekannt ist, ist auch nicht klar, ob ein Gewaltschutzkonzept existiert.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Der/die Täter*in in diesem Fall ist der örtliche zuständige Sozialhilfeträger, der aus Kostengründen das Leben ausserhalb der stationären Einrichtung ablehnte.

Folgen für die Täter*in

Strafrechtliche Folgen
sonstige
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Der Betroffene gewinnt die Klage und darf in eine eigene Wohnung mit Assistenz ziehen.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
unbekannt / unklar / unvollständig
Juristische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Über Folgen für die Einrichtung ist nichts bekannt.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Über Folgen für die Vorgesetzten ist nichts bekannt.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.