Behinderter Junge wird eingesperrt | Lebenshilfe Deggendorf

Ein Junge mit Behinderung wird zwischen September 2015 und Dezember 2015 von der Einrichtungs- und Gruppenleitung über mehrere Monate lang immer wieder für Stunden eingesperrt in einer Einrichtung der Lebenshilfe in Deggendorf (Bayern).

Der Einrichtungsleiter wird zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe mit zusätzlichem Schmerzensgeld verurteilt; die Gruppenleitung wird zu 90 Tagessätzen verurteilt.

(Stand: April 2022)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
15-09-00-01-02-01

Gewalt

Häufigkeit
Monate
Wann?
September 2015 bis Dezember 2015
Gewaltformen
  • Entzug von Freiheitsrechten
  • sonstige
Fazit

Die offizielle Anklage lautete: Misshandlung mit Freiheitsberaubung.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Der Betroffene hat laut Medien eine „starke Tendenz Dinge zu zerstören.

1. Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Alter
16
Geschlecht
Männlich
Hilfe / Unterstützung
stationär
Behinderung / Beeinträchtigung
unbekannt / unklar / unvollständig
Auswirkung(en) der Gewalt
unbekannt / unklar / unvollständig

Einrichtung

Name
Lebenshilfe Deggendorf
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
PLZ
94469
Ort
Deggendorf
Bundesland
Bayern
Land
Deutschland
Schutzkonzept
Auswertung

Verschiedene Standorte der Lebenshilfe verfügen über ein Gewaltschutzkonzept. Welches Gewaltschutzkonzept in Deggendorf gültig ist, ist unbekannt.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
2
Fazit

Die zwei Täter*innen sind Gruppenleiterin und Einrichtungsleiter und hatten regelmäßig Zugang zum Betroffenen.

1. Täter*in

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Geschlecht
Männlich
Behinderung / Beeinträchtigung
unbekannt / unklar / unvollständig
Bezug
Einrichtungsleitung

2. Täter*in

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Geschlecht
Weiblich
Bezug
Mitarbeiter*innen der Einrichtung

Folgen für die Täter*innen

Strafrechtliche Folgen
Geldstrafe
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Die Gruppenleiterin wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
unbekannt / unklar / unvollständig
Juristische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Folgen für die Einrichtung sind unbekannt.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
Haftstrafe
Zivilrechtliche Folgen
Schmerzensgeld
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Der Heimleiter wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt und musste zusätzlich 6.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.