Behindertem Jungen an Hoden gefasst | Diakonie Stetten

Eine Pflegerin der Diakonie Stetten in Baden-Württemberg fasste im April 2018 einem Jungen mit Behinderung an den Hoden. Ihr wurde sexueller Missbrauch vorgeworfen. Die Pflegerin sagte aus, sie habe nur eine medizinische Kontrolle durchgeführt. Ein Augenzeuge hingegen behauptete, sie habe sich einen Scherz auf Kosten des Jungens erlaubt; es habe keine medizinische Notwendigkeit gegeben.

Die Pflegekraft wurde freigesprochen, weil die sexuelle Motivation, die in der Regel für eine Verurteilung von sexuellem Missbrauch erfüllt sein muss, fehlte. Das Gericht ist jedoch überzeugt davon, dass es sich bei dem Vorfall nicht um eine medizinische Kontrolle handelte. Sie wurde außerdem gekündigt.

(Stand: April 2022)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
18-04-00-01-01-01

Gewalt

Häufigkeit
einmalig
Wann?
April 2018
Gewaltformen
sexualisierte Gewalt
Fazit

Eine Pflegerin hat einem behinderten Jungen an den Hoden gefasst, erfüllt jedoch nicht den Tatbestand von sexuellem Missbrauch, weil sie nicht sexuell motiviert war.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Der Betroffene ist ein junger Mann mit körperlicher Behinderung sowie Lernschwierigkeit.

1. Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Alter
15
Geschlecht
Männlich
Hilfe / Unterstützung
stationär
Behinderung / Beeinträchtigung
  • körperlich
  • Lernschwierigkeit
Auswirkung(en) der Gewalt
unbekannt / unklar / unvollständig

Einrichtung

Name
Diakonie Stetten
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
PLZ
71394
Ort
Kernen-Stetten
Bundesland
Baden-Württemberg
Land
Deutschland
Träger
Name
Evangelische Landeskirche Württemberg
Institution
kirchlich
Schutzkonzept
Auswertung

Aufgrund eines vorherigen Falls von sexualisierter Gewalt in der selben Einrichtung (2015/2016) ist bekannt, dass ein sexualpädagogisches Konzept zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt eingeführt wurde. Ob dieses Konzept versagt oder der Täterin überhaupt bekannt war, ist unklar.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Die Täterin ist Mitarbeitende in der Einrichtung und hat ständigen Kontakt zum Betroffenen.

1. Täter*in

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Alter
28
Geschlecht
Weiblich
Behinderung / Beeinträchtigung
keine
Bezug
Mitarbeiter*innen der Einrichtung

Folgen für die Täter*in

Strafrechtliche Folgen
keine / Freispruch / Verfahren eingestellt
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
Kündigung
Fazit

Täterin wurde freigesprochen, weil das Gesetz vorsieht, dass Täter*innen sexuell motiviert sein müssen, um wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt zu werden. Ihr wurde aber gekündigt.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
unbekannt / unklar / unvollständig
Juristische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Folgen für die Einrichtung sind bislang nicht bekannt.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Folgen für Vorgesetzte sind nicht bekannt.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.