Zwölf behinderte Menschen starben bei Hochwasser in Sinzig | Lebenshilfe Ahrweiler

Bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal sind in der Nacht auf den 15. Juli 2021 zwölf Menschen mit Behinderungen in einer Einrichtung der „Lebenshilfe“ (Rheinland-Pfalz) ertrunken. Bis heute sind die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung nicht abgeschlossen.

Ein mögliches Urteil steht noch aus. Im Verdacht steht, dass der einzige Mitarbeiter in der Nachtwache den behinderten Menschen trotz vorheriger mehrmaliger Warnungen, u. a. von der Feuerwehr, nicht bzw. nicht rechtzeitig geholfen hat. Auch die Gruppenleiterin, die gar nicht am Ort des Geschehens war, machte dem Vernehmen nach keine gute Figur und beschwichtigte wohl die Situation.

Dabei trafen alleine die Wetterwarnungen frühzeitig ein. Die mögliche Flut, nicht nur an der Stelle der Einrichtung der „Lebenshilfe“, war also lange vorhersehbar. Eine Evakuierung wäre möglich gewesen.

In den Ermittlungen gibt es weiter Widersprüche zu den Aussagen der Feuerwehr, die wenige Stunden zuvor persönlich bei der Einrichtung war und der Nachtwache über die mögliche Flut informierte, und dem Pfleger, der diese und andere eindringliche Warnungen mutmaßlich ignoriert hat und behauptet, diesen Hinweis gar nicht erhalten zu haben.

Auch, weshalb es trotz mehrerer Hinweise auf die Flut nur einen Pfleger für mehrere Häuser gab, hinterlässt im Nachhinein den Eindruck, dass es ein strukturelles bzw. systemisches Versagen gegeben haben muss.

Fest steht jedenfalls: 12 Menschen mit Lernschwierigkeiten kamen ums Leben und ertranken während der Flutkatastrophe qualvoll, weil das Gebäude nicht evakuiert wurde.

(Stand: Juli 2022)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
21-07-16-01-11-02

Gewalt

Häufigkeit
einmalig
Wann?
15.07.2021
Gewaltformen
  • unbekannt / unklar / unvollständig
  • unterlassene Hilfeleistung
Fazit

Laut Medienberichten sei die Einrichtung mehrfach vor dem Hochwasser gewarnt worden. Eine Evakuierung der Einrichtung blieb aus bzw. erfolgte zu spät.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
12
Fazit

Zwölf Menschen ertrinken in den Fluten.

Einrichtung

Name
Lebenshilfe Sinzig
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
PLZ
53489
Ort
Sinzig
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Land
Deutschland
Träger
Name
Lebenshilfe Kreisvereinigung Ahrweiler e. V.
Institution
freier Träger
Schutzkonzept
Auswertung

Mehrere Einrichtungen der Lebenshilfe haben Gewaltschutzkonzepte. Es ist unbekannt, ob in der Einrichtung in Sinzig eines vorlag.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Nein
Fazit

Ermittelt wird gegen mehrere Personen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen.

Folgen für die Täter*in

Strafrechtliche Folgen
ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
Zivilrechtliche Folgen
ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
Disziplinarische Folgen
ausstehend
Fazit

Die Ermittlungen laufen dazu noch.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
unbekannt / unklar / unvollständig
Juristische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Ein mögliches Urteil steht noch aus.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
Zivilrechtliche Folgen
ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
Disziplinarische Folgen
ausstehend
Fazit

Ein Urteil steht noch aus.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.