Hilfe und Beratung

Hier finden Sie Hilfe für:

  • Betroffene.
  • Personen, mit denen man eng verbunden ist:Weil sie aus der eigenen Familie sind.Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig sind.Zum Beispiel:Pflege·elternPartner*innen
  • Mitbewohner*innen.
  • Mitarbeiter*innen.

Diese Internet-Seite gibt Tipps und Hilfe.
Wenn es um Gewalt geht.

Diese Internet·seite soll diesen Menschen helfen:

  • Personen, die immer im Wohn·heim
    für Menschen mit Behinderungen leben und Gewalt erlebt haben.
    Oder Personen mit Behinderung, die dort immer noch Gewalt erleben.
  • Angehörigen von einer Person mit Behinderung, die Gewalt erlebt hat.
  • Mitbewohner*innen von einer Person mit Behinderung, die Gewalt erlebt hat.
  • Mitarbeiter*innen in einem Wohn·heim, wo es Gewalt gibt.

Auf dieser Internet·seite finden Sie Hilfe und Tipps.
Wenn Sie selbst Gewalt erleben.
Oder wenn Sie Gewalt beobachten.
Außerdem finden Sie hier eine Liste.
Sie ist am Ende dieser Internet·seite.

Darin steht:
Dort gibt es Hilfe in meiner Region.
Diese Liste wird regelmäßig geprüft:
Damit die Infos immer aktuell sind.
Zusätzlich zu den ausführlichen Ratschlägen und Anleitungen gibt es noch eine redaktionell betreute Liste mit Hilfsangeboten in Ihrer Region am Ende dieser Seite.

1 für Betroffene

Tipps für Menschen mit Behinderungen:
Wenn sie Opfer von Gewalt waren.
Wenn sie Opfer von Gewalt sind.

Hier finden Sie wichtige Infos:

  • Wenn Sie als Mensch mit Behinderung Gewalt erleben.
  • Wenn Sie als Mensch mit Behinderung früher selbst Gewalt
    erlebt haben.
  • Wenn Sie als Mensch mit Behinderung nicht genau wissen:
    Erlebe ich Gewalt?

Hier bekommen Sie Infos darüber:

  • Was ist Gewalt?
    Welche Formen von Gewalt gibt es?
  • Woher kommt die Gewalt?
  • Das sind Warn·zeichen für Gewalt:
    So merkt man am Verhalten:
    Eine Person erlebt vielleicht Gewalt.

Außerdem wollen wir Ihnen erklären:

  • Diese Hilfe gibt es.
  • Dort bekommen Sie Hilfe.

Als Mensch mit Behinderung sind Sie mehr in Gefahr.
Sie können eher Gewalt erleben.
Öfter als Menschen ohne Behinderung.
Deshalb ist Selbst·schutz für Sie sehr wichtig.
Damit Sie Gewalt erkennen.
Und damit Sie etwas dagegen machen können.
Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Selbst·schutz.

Dieser Rat·geber für Betroffene hat 4 Teile:

  1. Das ist Gewalt.
  2. So erkennt man Warn·zeichen für Gewalt.
  3. Das kann ich bei Gewalt machen.
  4. Diese Hilfen gibt es außerhalb von Wohn·heimen.

1. Was ist Gewalt?

Achtung:
In diesem Text werden verschiedene Arten von Gewalt genau
beschrieben.
Das ist für manche Menschen schwer.
Vor allem, wenn sie selbst Gewalt erlebt haben.
Es kann sein:
Durch den Text erinnert man sich wieder an diese Gewalt.
Man kann sich dadurch schlecht fühlen.
Oder man hat das Gefühl:
Man erlebt heute noch einmal die Gewalt von damals.

Es gibt Gewalt, die man klar als Gewalt erkennen kann.
Zum Beispiel:

  • Schläge.
  • Sexuelle Gewalt.
    Aber es gibt auch andere Arten von Gewalt.
    Diese Gewalt kann man nicht so leicht als Gewalt erkennen.
    Weil sie keine Körperliche Gewalt bedeutet:Gewalt gegen den Körper einer Person.Also zum Beispiel:SchlagenTretenSchubsenKneifenist.
    Aber diese Gewalt tut genauso weh.

Damit sind zum Beispiel diese Arten von Gewalt gemeint:

  • Eine Person beleidigen.
  • Eine Person an·schreien.
  • Eine Person klein machen.
  • Sich über eine Person lustig machen.
  • Einer Person sagen oder zeigen:
    Du bist nichts wert.
  • Einer Person den Mut nehmen.

Es ist auch Gewalt:
Wenn jemand eine Person mit Körperliche Gewalt bedeutet:Gewalt gegen den Körper einer Person.Also zum Beispiel:SchlagenTretenSchubsenKneifen bedroht.
Das ist Seelische Gewalt kann viele verschiedene Formen haben.Zum Beispiel diese:Jemand beschimpft mich.Jemand macht mir Angst.Jemand beachtet meine Wünsche und Bedürfnisse nicht.Jemand redet nicht mit mir.Jemand redet schlecht über mich.Jemand macht sich über mich lustig.
Weil man dann Angst hat.

Menschen mit Behinderungen erleben auch oft:

  • Menschen ohne Behinderungen behandeln sie wie Kinder.
  • Sie dürfen nicht mit·entscheiden:
    Auch wenn es um Entscheidungen für ihr eigenes Leben geht.

Manchmal gibt es auch Gewalt in der Assistenz.
Wenn Assistenz·personen die Menschen mit Behinderungen spüren
lassen:
Der Mensch mit Behinderung kann etwas nicht ohne Hilfe machen.

Oft kommt die Gewalt von Menschen, die man kennt und mag.
Zum Beispiel:

  • Familien·mitglieder
  • Partner*innen
  • Freund*innen

Die Gewalt kann auch von Personen aus Wohn·heimen oder von
Hilfe·diensten kommen.
Zum Beispiel:

  • Betreuer*innen
  • Arbeit·geber*innen
  • Mit·bewohner*innen

Gewalt ist verboten.
Niemand darf anderen Menschen Gewalt an·tun.
Die Verantwortung für Gewalt hat immer die Person, von der die
Gewalt kommt.
Die Verantwortung hat immer der oder die Täter*in.
Nie die Person mit Behinderung selbst.

Im Text Ableismus bedeutet:Jemand ist behinderten·feindlich.
und Gewalt
lesen Sie noch mehr über:
Diese Arten von Gewalt gibt es.

So hängen Gewalt an Menschen mit Behinderungen und
Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen zusammen.
Dieser Text gehört zum Projekt #AbleismusTötet.
Das ist ein Projekt von Fach·leuten für Nachrichten und Infos.
Sie haben viele Infos zum Thema Ableismus bedeutet:Jemand ist behinderten·feindlich. gesammelt.

2. Warn·zeichen für Gewalt erkennen

Achten Sie auf Ihr eigenes Verhalten.
Haben sich Ihr Verhalten oder Ihre Gefühle verändert?
Dann nehmen Sie das ernst.
Gewalt kann ein Grund dafür sein.
Vor allem, wenn Sie die Gewalt nicht erkannt haben.
Vielleicht weil es keine Körperliche Gewalt bedeutet:Gewalt gegen den Körper einer Person.Also zum Beispiel:SchlagenTretenSchubsenKneifen war.

Das sind Hinweise dafür:

Eine Person hat Gewalt erlebt:

  • In der Sprache geht es oft um Gewalt.
    Vielleicht gibt es Beschreibungen von Gewalt.
  • Es gibt nicht·sprachliche Hinweise auf Gewalt.
    Zum Beispiel:
    Zeichnungen, in denen man Gewalt sieht.
    Das Nach·spielen von Gewalt·erlebnissen.
  • Es gibt Heimlichkeiten und teure Geschenke.
    Und es ist nicht klar:
    Woher kommen die Geschenke?
  • Es gibt plötzliche Veränderungen im Verhalten.
    Jemand benimmt sich auf einmal ganz anders.
  • Im Verhalten wird Sex immer wichtiger.
    Eine Person zieht sich vor anderen aus.
    Eine Person zeigt seine oder ihre Geschlechts·teile vor anderen.
    In der Sprache gibt es viele Wörter, die mit Sex zu tun haben.
  • Die Person hat Verletzungen.
  • Jemand hat oft Schmerzen.
  • Jemand ist sehr müde.
  • Eine Person schläft schlecht.
    Eine Person hat schlimme Träume.
  • Verschiedene Funktionen im Gehirn arbeiten nicht mehr zusammen.
    Zum Beispiel:
    Man vergisst, was man erlebt hat.
    Man vergisst, wer man ist.
    Man wird starr und zeigt keine Gefühle.
    Man geht anders mit Mit·menschen um.
    Man verhält sich anders:
    Auch wenn alles gleich·geblieben ist.
  • Jemand ist wütend auf sich und andere.
  • Jemand hat Probleme mit der Dazu gehören:Hören.Sehen.Riechen.
    Schmecken.
    Das machen Organe wie Nase und Ohren.
    Sie senden Signale an das Gehirn.
    Dort werden diese Signale verstanden..
    Das sind Störungen beim:
  • Hören.
  • Sehen.
  • Riechen.
  • Schmecken.
    Die Organe wie Nase und Ohren sind in Ordnung.
    Sie senden Signale an das Gehirn.
    Aber das Gehirn versteht die Signale nicht.
  • Jemand macht Sachen nicht mit.
    Die Person ist trotzig.
    Sie verhält sich anders als sonst.
    Das hat nichts mit der Behinderung zu tun.
    Und es passt nicht zum Alter von dieser Person.
  • Einer Person ist plötzlich schwindelig.
    Das bedeutet:
    Sie hat Probleme mit dem Gleich·gewicht.
    Woher können diese Probleme kommen?
    Vielleicht erinnert sich die Person an etwas Schlimmes.
    Zum Beispiel an Gewalt, die die Person erlebt hat.
  • Jemand hat große Probleme mit einer anderen Person.
    Zum Beispiel mit einem oder einer Mit·bewohner*in.
    Oder mit einem oder einer Betreuer*in.
  • Jemand ist sehr oft traurig.
    Vielleicht hat die Person Depression ist eine Krankheit.Man ist oft traurig.Man hat keine Kraft mehr.Man hat wenig Lebens·mut.Man traut sich wenig zu..
  • Jemand hat Probleme beim Kontakt mit anderen Menschen.
    Diese Probleme haben nichts mit der Behinderung zu tun.
  • Jemand muss sehr oft bestimmte Sachen machen.
    Zum Beispiel:
    Eine Person wäscht sich ständig.
    Das nennt man auch Wasch·zwang.
  • Jemand hat Atem·probleme.
  • Jemand hat oft Angst und Panik ist eine sehr große Angst.Man fürchtet sich vor etwas.Auch wenn man die Gefahr noch nicht sieht.Der Körper ist dann im Stress.Man rennt weg.Oder man bewegt sich gar nicht mehr..
  • Jemand verletzt sich selbst.

3. Was kann ich machen?

Sie können Hilfe bekommen.
Wenn Sie selbst Gewalt erlebt haben.
Oder wenn Sie immer noch Gewalt erleben.

Vertrauen Sie auf Ihr Gefühl.
Vielleicht denken Sie:
Jemand achtet Ihre Grenzen nicht.
Weil ihnen die Person körperlich zu nah kommt.
Weil eine Person ihnen seelisch zu nah kommt.
Achten Sie auf Ihr Gefühl.
Dieses Gefühl ist bestimmt richtig.
Dann nimmt die andere Person Ihre Grenzen nicht ernst.

Denken Sie daran:
Sie sind nicht allein.
Sie haben ein Recht auf Selbst·bestimmung.
Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt.
Achten Sie auf Ihre Grenzen.

Als nächstes haben wir einige Tipps aufgeschrieben.
Damit Sie wissen:
Das kann Ihnen helfen.

In diesen Tipps geht es um verschiedene Arten von Gefahr:

  • Not·fall.
    Das nennt man auch Es bedeutet:Man erlebt gerade Gewalt..
    Es bedeutet:
    Man erlebt gerade Gewalt.
  • Das bedeutet:Die Gewalt wird gerade nicht erlebt.Aber die Gefahr ist noch da.Es kann wieder zu Gewalt kommen..
    Das bedeutet:
    Die Gewalt wird gerade nicht erlebt.
    Aber die Gefahr ist noch da.
    Es kann wieder zu Gewalt kommen.

Für beide Arten von Gefahr gibt es verschiedene Tipps.

3.1. Tipps für den Not·fall

Hier finden Sie mehrere Möglichkeiten:
Das können Sie in einem Not·fall machen.
So können Sie sich wehren.
Entscheiden Sie sich immer für eine Möglichkeit, die zu Ihnen passt.

Wenn Sie sich trauen:

  • Sagen oder zeigen Sie den Täter*innen deutlich: Nein oder
    Stopp.
  • Rufen Sie laut: Hilfe.
  • Rennen Sie an einen sicheren Ort.
  • Wehren Sie sich körperlich gegen die Täter*innen.
  • Überraschen Sie die Täter*innen.
    Zum Beispiel:
  • Schreien Sie.
  • Schubsen Sie die Person weg.
    Wenn Sie das können.
    Wenn Sie das richtig finden.
  • Holen Sie sich Hilfe.
    Bitten Sie andere Personen um Hilfe.
    Hinweis:
    Weiter unten finden Sie eine Liste mit Hilfe·angeboten in Ihrer Region.
  • Rufen Sie die Polizei an.
    Die Nummer ist: 110.
    Die Polizei muss Ihnen helfen.
    Wenn Sie gerade in Gefahr sind.

Sie können auch eine Das ist ein Programm fürs Handy.Damit können Sie einen Not·ruf senden.Sie müssen dabei nicht sprechen. benutzen.
Das ist ein Programm fürs Handy.
Damit können Sie einen Not·ruf senden.
Sie müssen dabei nicht sprechen.

3.2. Hilfe nach einem Not·fall

Sprechen Sie mit einer Person über das Gewalt·erlebnis.
Sprechen Sie darüber mit einer Person, die Sie gut kennen.
Auch wenn Sie nicht genau wissen:
Das war wirklich ein Gewalt-Erlebnis.
Sprechen Sie auch über Ihre Fragen und Ihre eigene Unsicherheit.

Mit diesen Personen können Sie zum Beispiel sprechen:

  • Ein Familien·mitglied
  • Freund*innen
  • Mit bewohner*innen
    Diese Person kann Ihnen auch bei den folgenden Dingen helfen.

Machen Sie ein Protokoll.
Darin schreiben Sie alles ganz genau auf.
In dem Protokoll steht:

  • Das ist passiert.
  • Dort ist die Tat passiert.
  • Zu dieser Zeit ist die Gewalt passiert.
  • So oft habe ich Gewalt erlebt.
  • Diese Personen haben mit gemacht.
  • So haben die Beteiligten reagiert.
  • So haben die Beteiligten über die Tat gesprochen.
  • Diese Personen haben die Gewalt gesehen.

Beschweren Sie sich.
Sie können sich über eine Person beschweren:

  • Wenn die Person Sie mit Gewalt bedroht hat.
  • Wenn Ihnen die Person Körperliche Gewalt bedeutet:Gewalt gegen den Körper einer Person.Also zum Beispiel:SchlagenTretenSchubsenKneifen angetan hat.
  • Wenn Ihnen die Person Seelische Gewalt kann viele verschiedene Formen haben.Zum Beispiel diese:Jemand beschimpft mich.Jemand macht mir Angst.Jemand beachtet meine Wünsche und Bedürfnisse nicht.Jemand redet nicht mit mir.Jemand redet schlecht über mich.Jemand macht sich über mich lustig. angetan hat.
    Sie können sich beschweren bei:
  • Mitarbeiter*innen in der Pflege.
  • Mit·bewohner*innen im Wohn·heim.
    Bei Freund*innen oder Mit bewohner*innen ist wichtig:
    Wie gut können die Freund*innen mit Ihrer Beschwerde umgehen?
    Vielleicht holen Sie sich auch gemeinsam weitere Hilfe.

Egal von wem die Gewalt kommt:
Sprechen Sie mit diesen Personen über das Gewalt·erlebnis:

  • Betreuer*in.
  • Leitung vom Wohn·heim.
  • Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet?.
    Melden Sie sich gleich bei der Leitung vom Wohn·heim:
    Wenn die Gewalt von einer Betreuungs·person kam.

Wenn die Gewalt auch von der Leitung kam:
Dann melden Sie sich bei der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet?.
Hier finden Sie eine Liste:
Das ist die Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet? für Ihre Region.

Sie können sich auch Hilfe außerhalb von Wohn·heimen holen:

  • Wenn Sie vor den Personen in der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet? Angst haben.
  • Wenn Sie denken:
    Von dort kann auch Gewalt kommen.
  • Wenn Sie Angst davor haben:
    Durch die Beschwerde haben Sie Nachteile im Wohn·heim.
    Weiter unten im Text finden Sie eine Tabelle.
    Dort zeigen wir Ihnen:
  • Diese Hilfen gibt es außerhalb von Wohn·heimen.
  • So finden Sie diese Hilfen.

Hinweis:
Eine Beschwerde innerhalb vom Wohn·heim ist schwer.
Wenn Mitarbeiter*innen oder die Leitung an Gewalt beteiligt sind.
Vielleicht denken Sie:
Die Beschwerde wird vom Wohn·heim nicht ernst genommen.
Dann melden Sie sich gleich in einem Büro außerhalb vom
Wohn·heim.

Gehen Sie zur Polizei.
Dort können Sie die Tat anzeigen.
Gewalt kann bestraft werden.
Die Polizei muss alle Hinweise auf Gewalt ernst nehmen.
Die Polizei muss Sie schützen.
Das steht im Gesetz.

Sie können auch das Internet benutzen.
Wenn Sie bei der Polizei eine Tat melden wollen.
Wenn Sie der Polizei einen Hinweis auf Gewalt geben wollen.

Es gibt auch die Das ist ein Not·ruf für Menschen:mit Sprach-Behinderung.mit Hör-Behinderung.Damit erreicht man mit einer Text·nachricht die zuständige Polizei.für Menschen:

  • mit Sprach-Behinderung.
  • mit Hör-Behinderung.
    Damit erreicht man mit einer Text·nachricht die zuständige Polizei.

Bitte beachten Sie:
Manche Anzeigen kann man nicht zurück·nehmen.
Diese Taten müssen von der Polizei verfolgt werden.
Dazu gehören:

  • Anzeigen wegen schwerer Gewalt wie Das bedeutet:Eine Person verletzt eine andere Person am Körper.Zum Beispiel durch:Schlagen.Treten.Stoßen..
  • Anzeigen wegen sexueller Gewalt wie Vergewaltigung bedeutet:Man wird von einer Person zum Sex gezwungen.Man hat Sex gegen den eigenen Willen..

Holen Sie sich vor einer Anzeige Hilfe außerhalb vom Wohn·heim.
Lassen Sie sich beraten.
Vielleicht fragen Sie Anwält*innen.
Damit Sie gemeinsam darüber beraten können:

  • Diese Schritte gegen Täter*innen sind möglich.
  • So gehen Sie wegen der Gewalt vor Gericht.
  • Das können Sie noch machen.

Sie können beim Amts-Gericht einen Das ist ein Gut·schein für eine Beratung:Wenn man Fragen zu Recht und Gesetzen hat.Und wenn man selbst keine Recht·schutz·versicherung hat.Wenn das Geld für eine oder einen Anwält*in fehlt.Man bekommt den Gut·schein beim Amts·gericht. bekommen:

  • Wenn Sie kein Geld für eine oder einen Anwält*in haben.
  • Wenn Sie keine Recht·schutz·versicherung haben.

Schützen Sie sich vor dem oder der Täter*in.
Gehen Sie weg von der Person.
Zum Beispiel in einen anderen Raum.
Oder an einen anderen Ort.

Lebt oder arbeitet der oder die Täter*in in Ihrem Wohn·heim?
Dann verlangen Sie:
Der oder die Täter*in darf nicht mit Ihnen allein im Raum sein.
Sprechen Sie darüber mit der Leitung vom Wohn·heim.
Oder sprechen Sie darüber mit der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet?.

Vielleicht reicht das nicht aus.
Oder Sie werden von mehreren Personen im Wohn·heim bedroht.
Dann gehen Sie für eine Weile an einen Schutz·ort.
Zum Beispiel:

  • Mädchen·haus.
  • Frauen·haus.
  • Männer·haus.
    Hier finden Sie eine Liste mit Adressen von Schutz·orten.

Seit Mitte 2021 muss jedes Wohn·heim in Deutschland einen Plan
haben:

Damit Menschen mit Behinderungen vor Gewalt geschützt sind.
Sie können Ihr Wohn·heim fragen:
Gibt es einen Plan zum Gewalt·schutz.
Sie können den Plan lesen.
Darin sollte stehen:

  • Das muss Ihr Wohn·heim bei Gewalt machen.
  • So muss Ihr Wohn·heim Sie vor Gewalt schützen.

Holen Sie sich Hilfe.
Zusammen mit anderen sind Sie stärker.
Suchen Sie sich Hilfe von:

  • Fach·leuten.
  • Beratungs·stellen.
    Nutzen Sie auch Therapie·angebote.
    Dort lernen Sie:
  • So geht man mit einem Gewalt·erlebnis um.
  • So kann ich mich wehren.
    Suchen Sie weiter Hilfe.
    Auch wenn Sie vielleicht am Anfang keinen Erfolg haben.

Weiter unten finden Sie eine Liste.
Darin stehen Hilfe·angebote in Ihrer Region.

Vielleicht suchen Sie sich auch eine Beratung, die nicht zu Ihrem
Wohn·heim gehört.
Dann können Sie freier über Ihre Erlebnisse erzählen.
Und Sie können besser beraten werden.
Weil sich in diesem Büro niemand für die Gewalt verantwortlich fühlt.
Hier finden Sie eine Liste mit Beratungs·angeboten.
In der Liste steht auch:
Die Beratung ist von diesem Anbieter.
So sehen Sie:
Gehört die Beratung zu einem Wohn·heim oder nicht?

Schützen Sie sich für die Zukunft.
Machen Sie mit bei einem Kurs für Selbst·verteidigung und
Selbst·behauptung.
In diesem Kurs lernen und üben Sie:

  • So wehren Sie sich körperlich gegen Gewalt.
  • So wehren Sie sich mit Sprache gegen Gewalt.
    Diese Kurse können Ihnen helfen.
    Sie fühlen sich besser.
    Sie können sich selbst vor Gewalt schützen.
    Gibt es in Ihrem Wohn·heim keine Kurse dazu?
    Dann machen Sie Ihrem Wohn·heim darauf aufmerksam.
    Fordern Sie solche Kurse.

Denken Sie immer daran:
Sie sind nicht schuld an Gewalt.
Sie sind nicht für die Gewalt verantwortlich.
Die Täter*innen haben die Verantwortung für die Gewalt.

4. Hilfe außerhalb von Wohn·heimen

Auf dieser Seite finden Sie weiter unten eine Tabelle.
Darin stehen die Kontakt·daten von einigen Hilfe·angeboten und Beratungs·stellen.
Diese Büros sind Das bedeutet:Es gibt weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.Aber es sind noch Hindernisse da.Zum Beispiel:Man kann sich einen Text vor·lesen lassen.Aber der Text ist nicht in Leichter Sprache..
Dort können Sie Hilfe bekommen.
Wenn Sie Gewalt erlebt haben.
Hier kommen Sie zu der Tabelle.

5. Download

Den Ratgeber für Betroffene können Sie auch als barrierefreies PDF-Dokument (PDF/UA, ISO 14289-1) herunterladen, ausdrucken oder als E-Paper nutzen. Downloads: Alltagssprache (PDF, 16 Seiten, 457 kb) und Leichte Sprache (PDF, 18 Seiten, 458 kb).

Ebenfalls ist der Ratgeber für Betroffene vollständig und professionell vertont und Sie können ihn als MP3-Datei (256 kbit/s, 44,1 kHz, 16 Bit) herunterladen und anhören. Downloads: Alltagssprache (MP3, 14m 44s, 78 MB) und Leichte Sprache (19m 44s, 98 MB).

2 Hilfe für Angehörige

Das sind Tipps für Personen, die einen Mensch mit Behinderung gut kennen.
Zum Beispiel:

  • Freund*innen
  • Familien·mitglieder
  • Partner*innen
  • Andere Vertrauens·personen
    Die Tipps helfen diesen Personen.
    Wenn ein Mensch mit Behinderung Gewalt erlebt oder erlebt hat.

Hier finden Sie wichtige Infos:

  • Wenn Sie als Mensch mit Behinderung Gewalt erleben.
  • Wenn Sie als Mensch mit Behinderung früher selbst Gewalt
    erlebt haben.
  • Wenn Sie als Mensch mit Behinderung nicht genau wissen:
    Erlebe ich Gewalt?

Hier bekommen Sie Infos darüber:

  • Was ist Gewalt?
    Welche Formen von Gewalt gibt es?
  • Woher kommt die Gewalt?
  • Das sind Warn·zeichen für Gewalt:
    So merkt man am Verhalten:
    Eine Person erlebt vielleicht Gewalt.

Außerdem wollen wir Ihnen erklären:

  • Diese Hilfe gibt es.
  • Dort bekommen Sie Hilfe.

Menschen mit Behinderung sind mehr in Gefahr.
Sie können eher Gewalt erleben.
Deshalb ist Selbst-Schutz für sie sehr wichtig.
Damit sie Gewalt erkennen und etwas dagegen machen können:
Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Selbst-Schutz.

Dieser Rat·geber für Personen, mit denen man eng verbunden ist:Weil sie aus der eigenen Familie sind.Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.Zum Beispiel:Pflege·elternPartner*innenhat 4 Teile:

  1. Das ist Gewalt.
  2. So erkennt man Warn·zeichen für Gewalt.
  3. Das kann ich bei Gewalt machen.
  4. Diese Hilfen gibt es außerhalb von Wohn·heimen.

Manchmal erzählen Betroffene von Gewalt nicht:
Diese Gewalt habe ich erlebt.
Aber es gibt andere Zeichen dafür:
Eine Person hat Gewalt erlebt.
Beachten Sie bei Ihren Besuchen im Wohn·heim:
So benimmt sich Ihr oder Ihre Text: Angehörige Beschreibung: Personen, mit denen man eng verbunden ist:|Weil sie aus der eigenen Familie sind.|Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.|Zum Beispiel:|Pflege·eltern|Partner*innen).
So benimmt sich Ihr oder Ihre Freund*in oder Partner*in.

Sie merken Veränderungen bei einer Person mit Behinderung?
Dann denken Sie auch darüber nach:
Gewalt kann ein Grund für die Veränderung sein.
Wenn Sie bei Ihrer oder Ihrem Personen, mit denen man eng verbunden ist:Weil sie aus der eigenen Familie sind.Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.Zum Beispiel:Pflege·elternPartner*innen merken:
Das Verhalten hat sich verändert.
Die Person benimmt sich anders.
Und wenn Sie denken:
Vielleicht ist Gewalt ein Grund dafür.
Dann sollten Sie etwas dagegen machen.

Als nächstes haben wir einige Tipps aufgeschrieben.
Damit Sie wissen:
Das kann Ihnen helfen.
In diesen Tipps geht es um verschiedene Arten von Gefahr:

  • Not·fall.
    Das nennt man auch Es bedeutet:Man erlebt gerade Gewalt..
    Es bedeutet:
    Man erlebt gerade Gewalt.
  • Das bedeutet:Die Gewalt wird gerade nicht erlebt.Aber die Gefahr ist noch da.Es kann wieder zu Gewalt kommen..
    Das bedeutet:
    Die Gewalt wird gerade nicht erlebt.
    Aber die Gefahr ist noch da.
    Es kann wieder zu Gewalt kommen.
    Für beide Arten von Gefahr gibt es verschiedene Tipps.

Hier finden Sie mehrere Möglichkeiten:
Das können Sie in einem Not·fall machen.
So können Sie sich wehren.
Entscheiden Sie sich immer eine Möglichkeit, die zu Ihnen passt.

Wenn Sie sich trauen:

  • Sagen oder zeigen Sie den Täter*innen deutlich: Nein oder
    Stopp.
  • Rufen Sie laut: Hilfe.
  • Rennen Sie an einen sicheren Ort.
  • Wehren Sie sich körperlich gegen die Täter*innen.
  • Überraschen Sie die Täter*innen.
    Zum Beispiel:
  • Schreien Sie.
  • Schubsen Sie die Person weg:
    Wenn Sie das können.
    Wenn Sie das richtig finden.
  • Holen Sie sich Hilfe.
    Bitten Sie andere Personen um Hilfe.
    Hinweis:
    Weiter unten finden Sie eine Liste mit Hilfe·angeboten in Ihrer Region.
  • Rufen Sie die Polizei an.
    Die Nummer ist: 110.
    Die Polizei muss Ihnen helfen:
    Wenn Sie gerade in Gefahr sind.

Sie können auch eine Das ist ein Programm fürs Handy.Damit können Sie einen Not·ruf senden.Sie müssen dabei nicht sprechen. benutzen.
Das ist ein Programm fürs Handy.
Damit können Sie einen Not·ruf senden.
Sie müssen dabei nicht sprechen.

Bieten Sie Hilfe an:
Wenn eine Person von Gewalt betroffen ist.
Damit zeigen Sie der Person:
Sie ist nicht allein.

Viele Betroffene Personen haben Angst:
Man glaubt ihnen nicht.
Das haben viele auch schon erlebt.
Deshalb ist es wichtig:
Hören Sie der betroffenen Person aufmerksam zu.
Nehmen Sie Ängste und Sorgen von der betroffenen Person ernst.

Wenn Ihnen eine oder ein Text: Angehörige*r Beschreibung: Personen, mit denen man eng verbunden ist:|Weil sie aus der eigenen Familie sind.|Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.|Zum Beispiel:|Pflege·eltern|Partner*innen) von einem Gewalt·erlebnis
erzählt:

Dann bleiben Sie ruhig.
Hören Sie gut zu.
Geben Sie der betroffenen Person keine Schuld.
Denn die Verantwortung für Gewalt hat immer die Person, von der
die Gewalt kommt.
Schuld sind immer die Täter*innen.

Manchmal glauben betroffene Personen:
Das war keine Gewalt.
Oder sie merken erst später:
Ich habe Gewalt erlebt.

Wenn das so ist:
Dann sprechen Sie mit der betroffenen Person.
Sagen Sie:
Ich helfe.

Manchmal kann eine betroffene Person nicht über Gewalt sprechen:
Weil ihr der Mut dazu fehlt.
Aber Sie bemerken bei der Person Warn·zeichen für ein
Gewalt·erlebnis.
Dann sprechen Sie mit der betroffenen Person darüber.
Sagen Sie der betroffenen Person:
Das ist mir aufgefallen.
Fragen Sie:

  • Kann ich helfen.
  • Wie kann ich helfen.

Wenn Sie helfen wollen:
Dann muss die betroffene Person immer zustimmen.

Drängen Sie die betroffene Person nicht:

  • Wenn die betroffene Person selbst entscheiden kann.
  • Wenn die Gefahr gerade nicht erlebt wird.
  • Wenn es aber wieder zu Gewalt kommen kann.

Die betroffene Person muss immer mit·reden.
Wenn die nächsten Schritte besprochen werden.
Es wird nur etwas gemacht:
Wenn die betroffene Person damit einverstanden ist.

Helfen Sie nur:
Wenn die betroffene Person diese Hilfe erlaubt.
Nur dann können Sie aktiv etwas gegen die Gewalt machen.

Wenn die betroffene Person zustimmt:
Dann machen Sie niemals allein etwas gegen den oder die Täter*in.
Das ist besonders wichtig:
Wenn die betroffene Person von dem oder der wahrscheinlichen
Täter*in abhängig ist.

Zum Beispiel:

  • Wenn die betroffene Person immer in einem Wohn·heim für
    Menschen mit Behinderungen lebt.
  • Wenn es noch keine neue Lösung für ein sicheres Leben gibt.

Wenn die betroffene Person Ihrer Hilfe nicht zugestimmt hat:
Dann können Sie sich beraten lassen:
Wenn Sie ein schlechtes Gefühl haben.
Weil Sie denken:
Die betroffene Person erlebt Gewalt.
Sie können zu einer Das bedeutet:Ihre Infos bleiben geheim.Sie werden nicht weiter·gegeben.Beratung gehen.
Das bedeutet:
Ihre Infos bleiben geheim.
Sie werden nicht weiter·gegeben.

Helfen Sie der betroffenen Person:
Damit sie die Täter*innen nicht mehr trifft.

Wenn die betroffene Person es sich wünscht:
Dann helfen Sie:
Damit die betroffene Person Abstand zu den Täter*innen hat.

Wenn die Gewalt von Mit·bewohner*innen kommt:
Dann setzen Sie sich für eine Trennung von der betroffenen Person
und den Mit·bewohner*innen ein.
Sie sollen in verschiedenen Räumen leben.

Setzen Sie sich auch dafür ein:
Mitarbeiter*innen und Personen von Diensten außerhalb vom
Wohn·heim sollen die betroffene Person nicht mehr sehen.
Sie dürfen nicht mehr mit ihr arbeiten:
Wenn die Gewalt von ihnen kommt.

Diese Veränderungen können Mitarbeiter*innen verärgern.
Passen Sie auf:
Damit die betroffene Person diesen Ärger nicht spürt.
Zum Beispiel durch schlechte Pflege und Betreuung.
Wenn diese Hilfen nicht aus·reichen oder wenn die betroffene
Person von mehreren Personen im Wohn·heim bedroht wird:
Dann gehen Sie für eine Weile an einen Schutz·ort.

Zum Beispiel:

  • Mädchen·haus.
  • Frauen·haus.
  • Männer·haus.
    Hier finden Sie eine Liste mit Adressen von Schutz·orten.
    Dort können Sie nach·fragen:
    Wenn Sie für eine Weile einen Schutz·ort für die betroffene Person suchen.

Holen Sie sich Beratung außerhalb von Wohn·heimen.
Dort kann man Ihnen erklären:
Diese Hilfe ist am besten.
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine Liste mit
Das bedeutet:Es gibt weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.Aber es sind noch Hindernisse da.Zum Beispiel:Man kann sich einen Text vor·lesen lassen.Aber der Text ist nicht in Leichter Sprache.Hilfe·angeboten in Ihrer Region.

Dort sehen Sie auch die Kontakt·daten von Büros.
Zum Beispiel:

  • Telefon·nummer.
  • E·mail.
    Vielleicht suchen Sie sich auch eine Beratung, die nicht zu Ihrem
    Wohn·heim gehört.
    Dann können Sie freier über Ihre Erlebnisse erzählen.
    Und Sie können besser beraten werden:
    Weil sich in diesem Büro niemand für die Gewalt verantwortlich fühlt.
    Hier finden Sie eine Liste mit Beratungs·angeboten.
    In der Liste steht auch:
    Die Beratung ist von diesem Anbieter.
    So sehen Sie:
    Diese Beratung gehört zu diesem Wohn·heim.

Helfen Sie der betroffenen Person:
Wenn sich die betroffene Person beschweren will.

Bei wem Sie Gewalt melden, ist immer anhängig davon:
Von dort kommt die Gewalt.

Dort können Sie die Gewalt melden:

  • Bei Betreuer*innen.
  • In der Leitung vom Wohn·heim.
  • Bei der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet?.

Wenn die Gewalt von Betreuungs·personen kommt:
Dann melden Sie sich direkt bei der Leitung vom Wohn·heim.

Wenn die Leitung vom Wohn·heim an der Gewalt beteiligt ist:
Dann melden Sie sich bei der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet?.
Das ist ein Büro.
Dort wird kontrolliert:
Werden in den Wohn·heimen alle Gesetze und Regeln beachtet.
Dort werden Fehler korrigiert.
Dort können Sie auch Gewalt melden.
Hier finden Sie eine Liste:
Das ist die Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet? für Ihre Region.

Sie können sich auch Hilfe außerhalb von Wohn·heimen holen:

  • Wenn Sie vor den Personen in der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet? Angst haben.
  • Wenn Sie denken:
    Von dort kann auch Gewalt kommen.
  • Wenn Sie Angst davor haben:
    Durch die Beschwerde haben Sie Nachteile in der Wohn·heim.

Weiter unten finden Sie eine Tabelle mit Das bedeutet:Es gibt weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.Aber es sind noch Hindernisse da.Zum Beispiel:Man kann sich einen Text vor·lesen lassen.Aber der Text ist nicht in Leichter Sprache. Hilfen.
Dort zeigen wir Ihnen:

  • Diese Hilfen gibt es außerhalb von Wohn·heimen.
  • Diese Angebote könnten Ihnen helfen.

Nehmen Sie zusammen mit der betroffenen Person Kontakt zur
Polizei auf.
Die Polizei muss alle Hinweise auf Gewalt ernst nehmen.
Die Polizei muss Ihre Text: Angehörigen Beschreibung: Personen, mit denen man eng verbunden ist:|Weil sie aus der eigenen Familie sind.|Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.|Zum Beispiel:|Pflege·eltern|Partner*innen) schützen.
Das steht im Gesetz.

Ihre oder Ihr Text: Angehörige*r Beschreibung: Personen, mit denen man eng verbunden ist:|Weil sie aus der eigenen Familie sind.|Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.|Zum Beispiel:|Pflege·eltern|Partner*innen) kann auch das Internet benutzen:
Damit eine Gewalt tat bei der Polizei gemeldet wird.
Eine Anzeige bei der Polizei kann nur der oder die Text: Angehörige Beschreibung: Personen, mit denen man eng verbunden ist:|Weil sie aus der eigenen Familie sind.|Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.|Zum Beispiel:|Pflege·eltern|Partner*innen)
selbst machen.
Die Anzeige kann auch die gesetzliche Betreuungs·person machen.
Sie können keine Anzeigen für eine betroffene Person machen.

Bitte beachten Sie:
Manche Anzeigen kann man nicht zurück·nehmen.
Diese Taten müssen von der Polizei verfolgt werden.
Dazu gehören:

  • Anzeigen wegen schwerer Gewalt wie Das bedeutet:Eine Person verletzt eine andere Person am Körper.Zum Beispiel durch:Schlagen.Treten.Stoßen..
  • Anzeigen wegen sexueller Gewalt wie Vergewaltigung bedeutet:Man wird von einer Person zum Sex gezwungen.Man hat Sex gegen den eigenen Willen..
    Vergewaltigung bedeutet:Man wird von einer Person zum Sex gezwungen.Man hat Sex gegen den eigenen Willen.bedeutet:
    Man wird von einer Person zum Sex gezwungen.
    Man hat Sex gegen den eigenen Willen.

Diese Taten müssen weiter·verfolgt werden:
Wenn sie mit einer Anzeige gemeldet wurden.

Holen Sie sich deshalb vorher Hilfe außerhalb vom Wohn·heim.
Lassen Sie sich beraten.
Vielleicht fragen Sie auch Anwält*innen:
Damit sie gemeinsam darüber beraten können:
Diese Schritte gegen Täter*innen sind möglich.
So gehen Sie wegen der Gewalt vor Gericht.
Das können Sie noch machen.

Sie können beim Amts-Gericht einen Das ist ein Gut·schein für eine Beratung:Wenn man Fragen zu Recht und Gesetzen hat.Und wenn man selbst keine Recht·schutz·versicherung hat.Wenn das Geld für eine oder einen Anwält*in fehlt.Man bekommt den Gut·schein beim Amts·gericht. bekommen:

  • Wenn Sie kein Geld für eine oder einen Anwält*in haben:
  • Wenn Sie keine Das ist eine Versicherung.Damit man Anwält*innen bezahlen kann:Wenn es einen Rechts·streit gibt.Oder wenn nach einer Anzeige ein Gericht ein Urteil spricht.Dabei können Kosten entstehen.Mit so einer Versicherung kann man diese Kosten bezahlen. haben.

Helfen Sie der betroffenen Person bei der Suche nach Hilfe von
Fach·leuten.
Lassen Sie sich gemeinsam von Expert*innen beraten:
Wenn sich ihr oder ihre Text: Angehörige Beschreibung: Personen, mit denen man eng verbunden ist:|Weil sie aus der eigenen Familie sind.|Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.|Zum Beispiel:|Pflege·eltern|Partner*innen) das wünscht.
Gehen Sie gemeinsam zu einer Beratung.
Gehen Sie gemeinsam zu einer Fach·person.

Sprechen Sie mit Ihrer oder Ihrem Text: Angehörigen Beschreibung: Personen, mit denen man eng verbunden ist:|Weil sie aus der eigenen Familie sind.|Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.|Zum Beispiel:|Pflege·eltern|Partner*innen) über Gewalt·schutz.
Schlagen Sie zum Beispiel vor:
Den Besuch von einem Kurs für Selbst·verteidigung und
Selbst·behauptung.
In diesem Kurs lernen und üben Sie:

  • So wehren Sie sich körperlich gegen Gewalt.
  • So wehren Sie sich mit Sprache gegen Gewalt.
    Wenn Ihre oder Ihr Text: Angehörige*r Beschreibung: Personen, mit denen man eng verbunden ist:|Weil sie aus der eigenen Familie sind.|Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.|Zum Beispiel:|Pflege·eltern|Partner*innen) Interesse an so einem Kurs hat:
    Dann fragen Sie im Wohn·heim danach.

Denken Sie immer daran:
Sie sind nicht schuld an Gewalt.
Sie sind nicht für die Gewalt verantwortlich.
Die Täter*innen haben die Verantwortung für die Gewalt.

Diese Kurse können der betroffenen Person helfen:
Damit sie sich besser fühlt.
Damit sie sich selbst besser schützen kann.
Aber die betroffene Person ist nicht schuld an der Gewalt.
Sie ist nicht verantwortlich.

Geben Sie Ihrer oder Ihrem Text: Angehörigen Beschreibung: Personen, mit denen man eng verbunden ist:|Weil sie aus der eigenen Familie sind.|Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.|Zum Beispiel:|Pflege·eltern|Partner*innen) nicht das Gefühl:
Du bist an der Gewalt selbst schuld.
Weil du nicht früher an so einem Kurs teilgenommen hast.

Weiter unten finden Sie eine Liste mit einigen Das bedeutet:Es gibt weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.Aber es sind noch Hindernisse da.Zum Beispiel:Man kann sich einen Text vor·lesen lassen.Aber der Text ist nicht in Leichter Sprache.
Hilfe·angeboten und Beratungen für Sie und Ihre Text: Angehörigen Beschreibung: Personen, mit denen man eng verbunden ist:|Weil sie aus der eigenen Familie sind.|Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.|Zum Beispiel:|Pflege·eltern|Partner*innen).
Hier kommen Sie zu dieser Liste.

Ebenfalls ist der Ratgeber für Text: Angehörige Beschreibung: Personen, mit denen man eng verbunden ist:|Weil sie aus der eigenen Familie sind.|Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig.|Zum Beispiel:|Pflege·eltern|Partner*innen) vollständig und professionell vertont und Sie können ihn als MP3-Datei (256 kbit/s, 44,1 kHz, 16 Bit) herunterladen und anhören. Downloads: Alltagssprache (MP3, 14m 44s, 78 MB) und Leichte Sprache (19m 44s, 98 MB).

3 Hilfe für Mit·bewohner*innen

Tipps für Mit·bewohner*innen:
Wenn sie in einem Wohn-Wohn·heim Gewalt gegen Menschen mit
Behinderungen mit·bekommen haben.

Haben Sie Gewalt beobachtet?
Wissen Sie von Gewalt gegenüber Menschen, die mit Ihnen
zusammen·wohnen?
Waren Sie bei einer Gewalt·tat dabei und haben die Gewalt gesehen?
Vielleicht haben Sie etwas über Gewalt im Wohn·heim gehört?
Oder Sie haben anders etwas von der Gewalt im Wohn·heim
gemerkt.
Haben Sie mit·bekommen:

  • Mit·bewohner*innen aus dem Wohn·heim werden geschlagen?
  • Mit·bewohner*innen aus dem Wohn·heim werden seelisch
    verletzt?

Wenn Sie etwas von der Gewalt wissen oder wenn Sie Gewalt
gesehen haben:
Dann finden Sie hier Infos darüber:

  • Das ist Gewalt.
  • Von dort kommt die Gewalt.

Außerdem wollen wir Ihnen erklären:

  • Diese Hilfe gibt es.
  • Dort bekommen Sie Hilfe.

Als Mensch mit Behinderung sind Sie mehr in Gefahr.
Sie können eher Gewalt erleben.
Öfter als Menschen ohne Behinderung.
Deshalb ist Selbst·schutz für Sie sehr wichtig.
Damit Sie Gewalt erkennen.
Und damit Sie etwas dagegen machen können.
Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Selbst·schutz.

Dieser Rat·geber für Mit·bewohner*innen hat 4 Teile:

  1. Das ist Gewalt.
  2. So erkennt man Warn·zeichen für Gewalt.
  3. Das kann ich bei Gewalt machen.
  4. Diese Hilfen gibt es außerhalb von Wohn·heimen.

Manchmal erzählen Betroffene von Gewalt nicht:
Diese Gewalt habe ich erlebt.
Aber es gibt andere Zeichen dafür.
Sie denken:
Eine Person hat vielleicht Gewalt erlebt.
Beachten Sie bei Ihren Treffen mit Mit·bewohner*innen:
So benimmt sich ein oder eine Mit·bewohnerin.
Diese Veränderungen gibt es.

Sie merken Veränderungen bei einer Person?
Dann denken Sie auch darüber nach:
Gewalt kann ein Grund für die Veränderung sein.

Als Mit·bewohner*in sehen Sie den betroffenen Menschen
fast jeden Tag.
Sie kennen die Person gut.
Deshalb fallen Ihnen Änderungen im Verhalten schnell auf.
Diese Veränderungen im Verhalten können ein Hinweis auf Gewalt
sein.

Vielleicht hat der Mensch mit Behinderung noch nicht über die
Gewalt gesprochen.
Sie sind die erste Person, mit der er über die Gewalt spricht.
Vielleicht vertraut die betroffene Person erst einmal nur Ihnen.
Vielleicht waren Sie selbst dabei, als die Gewalt passiert ist.

Auf jeden Fall sollten Sie etwas machen.
Wenn Sie Gewalt beobachtet haben.
Oder wenn Sie denken:
Es gibt vielleicht Gewalt.

Bitte denken Sie daran:
Schützen Sie sich immer selbst.
Das ist am wichtigsten.
Nur dann können Sie anderen helfen.
Wenn Sie selbst nicht in Gefahr sind.

Als nächstes haben wir einige Tipps aufgeschrieben.
Damit Sie wissen:
Das kann Ihnen helfen.
In diesen Tipps geht es um verschiedene Arten von Gefahr:

  • Not·fall.
    Das nennt man auch Es bedeutet:Man erlebt gerade Gewalt..
    Es bedeutet:
    Man erlebt gerade Gewalt.
  • Das bedeutet:Die Gewalt wird gerade nicht erlebt.Aber die Gefahr ist noch da.Es kann wieder zu Gewalt kommen..
    Das bedeutet:
    Die Gewalt wird gerade nicht erlebt.
    Aber die Gefahr ist noch da.
    Es kann wieder zu Gewalt kommen.

Für beide Arten von Gefahr gibt es verschiedene Tipps.

Hier finden Sie mehrere Möglichkeiten:
Das können Sie in einem Not·fall machen.
So können Sie sich wehren.
Entscheiden Sie sich immer eine Möglichkeit, die zu Ihnen passt.

Bleiben Sie ruhig.
Bringen Sie sich selbst in Sicherheit.
Nur dann können Sie helfen.
Wenn Sie selbst nicht in Gefahr sind.
Gehen Sie an einen sicheren Ort.

Handeln Sie nicht zu schnell.
Denken Sie zuerst in Ruhe darüber nach.
Sonst können Sie sich selbst in Gefahr bringen.

  • Wenn Sie sich trauen:
  • Sagen oder zeigen Sie den Täter*innen deutlich: Nein oder
    Stopp.
  • Rufen Sie laut: Hilfe.
  • Helfen Sie der betroffenen Person:
    Damit sie sich in Sicherheit bringen kann.
  • Wehren Sie sich körperlich gegen die Täter*innen.
  • Überraschen Sie die Täter*innen.
    Zum Beispiel:
  • Schreien Sie.
  • Schubsen Sie die Person weg:
    Wenn Sie das können.
    Wenn Sie das richtig finden.
  • Holen Sie sich Hilfe.
    Bitten Sie andere Personen um Hilfe.
    Hinweis:
    Weiter unten finden Sie eine Liste mit Hilfe·angeboten in Ihrer
    Region.
  • Rufen Sie die Polizei an.
    Die Nummer ist: 110.
    Die Polizei muss Ihnen helfen:
    Wenn Sie gerade in Gefahr sind.

Sie können auch eine Das ist ein Programm fürs Handy.Damit können Sie einen Not·ruf senden.Sie müssen dabei nicht sprechen. benutzen.
Das ist ein Programm fürs Handy.
Damit können Sie einen Not·ruf senden.
Sie müssen dabei nicht sprechen.

Bieten Sie Hilfe an.
Wenn eine Person von Gewalt betroffen ist.

Viele Betroffene Personen haben Angst:
Man glaubt ihnen nicht.
Das haben viele auch schon erlebt.
Deshalb ist es wichtig:
Hören Sie der betroffenen Person aufmerksam zu.

Vielleicht weiß die betroffene Person auch selbst nicht genau:
Das habe ich erlebt.
Vielleicht denkt die betroffene Person:
Ich irre mich vielleicht.

Manchmal glaubt die betroffene Person:
Das war keine Gewalt.
Oder sie merkt erst später:
Ich habe Gewalt erlebt.

Helfen Sie Ihrem oder Ihrer Mit·bewohner*in:

  • Damit die betroffene Person ernst genommen wird.
  • Damit man ihr zuhört.

Informieren Sie eine Vertrauens·person von der betroffenen Person
über das Gewalt·erlebnis.
Zum Beispiel:

  • Personen, mit denen man eng verbunden ist:Weil sie aus der eigenen Familie sind.Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig sind.
    Zum Beispiel:
    Pflege·elternPartner*innen
    .
  • Freund*innen im Wohn·heim.

Bitten Sie die betroffene Person vorher um Erlaubnis.
Sie dürfen andere nur mit der Zustimmung von der betroffenen
Person über die Gewalt erzählen.

Hören Sie der betroffenen Person aufmerksam zu.
Geben Sie der betroffenen Person das Gefühl:
Du bist nicht allein.
Sagen Sie der betroffenen Person:
Du bist nicht schuld.
Die Verantwortung für Gewalt hat immer die Person, von der die
Gewalt kommt.
Schuld sind immer die Täter*innen.
Nie die Person mit Behinderung selbst.
Wollen Sie helfen?
Dann muss die betroffene Person immer zustimmen.

Drängen Sie die betroffene Person nicht.

  • Wenn die betroffene Person selbst entscheiden kann.
  • Wenn die Gefahr gerade nicht erlebt wird.
  • Wenn es aber wieder zu Gewalt kommen kann.

Die betroffene Person muss immer mit·reden.
Wenn die nächsten Schritte besprochen werden.
Es wird nur etwas gemacht, wenn die betroffene Person damit
einverstanden ist.

Hat die betroffene Person die Hilfe erlaubt?
Nur dann können Sie helfen.
Nur dann können Sie aktiv etwas gegen die Gewalt machen.

Ist die betroffene Person einverstanden?
Dann machen Sie niemals allein etwas gegen den oder die Täter*in.
Vielleicht ist Ihr oder Ihre Mit·bewohner*in abhängig ist von dem oder
der Täter*in.
Zum Beispiel:

  • Wenn die Person im Wohn·heim arbeitet.
  • Wenn es noch keine neue Lösung für ein sicheres Leben von
    Ihrem oder Ihrer Mit·bewohner*in gibt.

Hat die betroffene Person Ihrer Hilfe nicht zugestimmt?
Dann können Sie sich beraten lassen.
Wenn Sie ein schlechtes Gefühl haben.
Weil Sie denken:
Die betroffene Person erlebt Gewalt.

Sie können zu einer Das bedeutet:Ihre Infos bleiben geheim.Sie werden nicht weiter·gegeben.Beratung gehen.
Das bedeutet:
Ihre Infos bleiben geheim.
Sie werden nicht weiter·gegeben.
Und sie müssen Ihren Namen nicht sagen.

Helfen Sie der betroffenen Person.
Damit sie die Täter*innen nicht mehr trifft.

Vielleicht müssen Sie sich auch selbst in Sicherheit bringen:
Wenn Sie durch Ihre Hilfe auch von Gewalt bedroht sind.

Wünscht sich die betroffene Person Ihre Hilfe?
Dann helfen Sie.
Damit die betroffene Person Abstand zu den Täter*innen hat.

Wenn die Gewalt von Mit·bewohner*innen kommt:
Dann setzen Sie sich für eine Trennung von der betroffenen Person
und den Mit·bewohner*innen ein.
Sie sollen in verschiedenen Räumen leben.

Setzen Sie sich auch dafür ein:
Mitarbeiter*innen und Personen von Diensten außerhalb vom
Wohn·heim sollen die betroffene Person nicht mehr sehen.
Sie dürfen nicht mehr mit ihr arbeiten.
Wenn die Gewalt von ihnen kommt.

Reichen diese Hilfen nicht aus?
Oder sind mehrere Personen im Wohn·heim von Gewalt bedroht?
Dann gehen Sie für eine Weile an einen Schutz·ort.
Zum Beispiel:

  • Mädchen·haus.
  • Frauen·haus.
  • Männer·haus.
    Hier finden Sie eine Liste mit Adressen von Schutz·orten.
    Dort können Sie nach·fragen.
    Wenn Sie für eine Weile einen Schutz·ort für die betroffene Person
    suchen.

Lassen Sie sich beraten.
Dann wissen Sie:
So helfen Sie Ihrer oder Ihrem Mit·bewohner*in am besten.

Wissen Sie etwas über Gewalt?
Dann haben Sie sehr viel Verantwortung.
Sie sind mutig:
Wenn Sie anderen helfen wollen.
Aber Sie müssen das nicht allein machen.
Sie können sich Hilfe holen.
Angebote für Hilfe finden Sie in der Liste unten.
Die Hilfe·angebote sind Das bedeutet:Es gibt weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.Aber es sind noch Hindernisse da.Zum Beispiel:Man kann sich einen Text vor·lesen lassen.Aber der Text ist nicht in Leichter Sprache.und in Ihrer Nähe.

Sie können sich außerhalb von Ihrem Wohn·heim beraten lassen.
Es ist manchmal besser.
Wenn der Anbieter von der Beratung nicht vom Wohn·heim ist.
Dann können Sie freier über Ihre Erlebnisse sprechen.
In der Liste unten steht immer:
Das ist der Anbieter von der Beratung.
So sehen Sie:

  • Diese Beratung gehört zu meinem Wohn·heim.
  • Oder:
    Diese Beratung gehört nicht zu meinem Wohn·heim.

Helfen Sie einer betroffenen Person.
Wenn sich die Person beschweren möchte.

Sie können sich zusammen beschweren.
Oder die betroffene Person kann sich allein beschweren.
Wenn die betroffene Person das möchte.

Sie können sich beschweren bei:

  • Betreuer*innen.
  • Bei der Leitung vom Wohn·heim.
  • Bei der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet?.

Woher kommt die Gewalt?
Davon ist immer abhängig:
Wo können Sie sich am besten über die Gewalt beschweren?

Kommt die Gewalt von Betreuungs·personen?
Dann beschweren Sie sich bei der Leitung vom Wohn·heim.

Kommt die Gewalt auch von der Leitung?
Dann melden Sie sich bei der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet?.

Kommt die Gewalt von einer Person außerhalb vom Wohn·heim?
Oder kommt die Gewalt von einem oder einer Mit·bewohner*in?
Dann können Sie sich dort beschweren:

  • Bei einer Betreuungs·person.
  • Bei der Leitung vom Wohn·heim.
  • Bei der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet?.

Hier finden Sie eine Tabelle.
Darin steht:
Diese Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet? ist für Ihre Region zuständig.

Wir empfehlen:
Lassen Sie sich zusätzlich außerhalb vom Wohn·heim beraten.
In der Tabelle weiter unten steht:
Diese Das bedeutet:Es gibt weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.Aber es sind noch Hindernisse da.Zum Beispiel:Man kann sich einen Text vor·lesen lassen.Aber der Text ist nicht in Leichter Sprache. Hilfe·angebote gibt es außerhalb vom
Wohn·heim.
In dieser Region sind die Hilfe·angebote.

Gehen Sie zur Polizei.
Dort können Sie die Tat anzeigen.
Gewalt kann bestraft werden.

Die Polizei muss alle Hinweise auf Gewalt ernst nehmen.
Die Polizei muss Sie und Ihren oder Ihre Mit·bewohner*in schützen.
Das steht im Gesetz.

Sie können auch das Internet benutzen.
Wenn Sie bei der Polizei eine Tat melden wollen.
Wenn Sie der Polizei einen Hinweis auf Gewalt geben wollen.

In vielen Regionen gibt es auch die (Text: Not·hilfe-SMS für Menschen:

  • mit Sprach-Behinderung.
  • mit Hör-Behinderung.
    Damit kann man eine Text·nachricht an die zuständige Polizei
    schicken.

Bitte beachten Sie:
Manche Anzeigen kann man nicht zurück·nehmen.
Diese Taten müssen von der Polizei verfolgt werden.
Dazu gehören:

  • Anzeigen wegen schwerer Gewalt wie Das bedeutet:Eine Person verletzt eine andere Person am Körper.Zum Beispiel durch:Schlagen.Treten.Stoßen..
  • Anzeigen wegen sexueller Gewalt wie Vergewaltigung bedeutet:Man wird von einer Person zum Sex gezwungen.Man hat Sex gegen den eigenen Willen..
    Holen Sie sich vor einer Anzeige zusätzliche Hilfe außerhalb vom
    Wohn·heim:
    Damit Sie Beratung bekommen.
    Wenn Sie Fragen haben zur Anzeige.

Schlagen Sie auch der betroffenen Person Hilfe vor.
Zum Beispiel Hilfe von Anwält*innen.
Zusammen mit diesen Fach·leuten kann die betroffene Person überlegen:

  • Diese Schritte gegen Täter*innen sind möglich.
  • So gehen Sie wegen der Gewalt vor Gericht.
  • Das können Sie noch machen.

Ihr oder Ihre Mit·bewohner*in kann beim Amts·gericht einen
Das ist ein Gut·schein für eine Beratung:Wenn man Fragen zu Recht und Gesetzen hat.Und wenn man selbst keine Recht·schutz·versicherung hat.Wenn das Geld für eine oder einen Anwält*in fehlt.Man bekommt den Gut·schein beim Amts·gericht:bekommen:

  • Wenn das Geld für eine oder einen Anwält*in fehlt.
  • Wenn die betroffene Person keine Das ist eine Versicherung.Damit man Anwält*innen bezahlen kann:Wenn es einen Rechts·streit gibt.Oder wenn nach einer Anzeige ein Gericht ein Urteil spricht.Dabei können Kosten entstehen.Mit so einer Versicherung kann man diese Kosten bezahlen.hat.

Helfen Sie der betroffenen Person.
Wenn die betroffene Person Hilfe von Fach·leuten sucht.

Sie können die betroffene Person zu Terminen mit Fach·leuten begleiten.
Zum Beispiel zu einer Beratung oder zu einer Therapie·sitzung.
Die betroffene Person muss Ihrer Begleitung zustimmen.

Schützen Sie sich für die Zukunft.
Machen Sie zusammen einen Kurs für Selbst·verteidigung und
Selbst·behauptung.
In diesem Kurs lernen und üben Sie:

  • So wehren Sie sich körperlich gegen Gewalt.
  • So wehren Sie sich mit Sprache gegen Gewalt.

Gibt es in Ihrem Wohn·heim keine Kurse dazu?
Dann machen Sie Ihr Wohn·heim darauf aufmerksam.
Fordern Sie solche Kurse.

Denken Sie immer daran:
Die betroffene Person ist nicht schuld an Gewalt.
Die betroffene Person ist nicht für die Gewalt verantwortlich.
Die Täter*innen haben die Verantwortung für die Gewalt.
Nie die Person mit Behinderung selbst.

Diese Kurse können Ihnen helfen.
Sie fühlen sich besser.
Sie können sich selbst vor Gewalt schützen.
Aber Ihr oder Ihre Mit·bewohner*in ist nicht für die Gewalt
verantwortlich.
Geben Sie der betroffenen Person nicht das Gefühl:
Die betroffene Person ist selbst schuld.
Vielleicht weil sie den Kurs für Selbst·verteidigung nicht früher
mit·gemacht hat.

Auf dieser Seite finden Sie weiter unten eine Tabelle.
Darin stehen die Kontakt·daten von einigen Hilfs·angeboten und
Beratungs·stellen.
Diese Büros sind Das bedeutet:Es gibt weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.Aber es sind noch Hindernisse da.Zum Beispiel:Man kann sich einen Text vor·lesen lassen.Aber der Text ist nicht in Leichter Sprache..
Dort können Sie Hilfe bekommen.
Wenn Ihr oder Ihre Mit bewohner*in Gewalt erlebt haben.

5. Download

Den Ratgeber für Mitbewohner*innen können Sie auch als barrierefreies PDF-Dokument (PDF/UA, ISO 14289-1) herunterladen, ausdrucken oder als E-Paper nutzen. Downloads: Alltagssprache (PDF, 16 Seiten, 457 kb) und Leichte Sprache (PDF, 18 Seiten, 458 kb).

Ebenfalls ist der Ratgeber für Mitbewohner*innen vollständig und professionell vertont und Sie können ihn als MP3-Datei (256 kbit/s, 44,1 kHz, 16 Bit) herunterladen und anhören. Downloads: Alltagssprache (MP3, 14m 44s, 78 MB) und Leichte Sprache (19m 44s, 98 MB).

4 Hilfe für Mitarbeiter*innen

Tipps für Mitarbeiter*innen:
Wenn sie in einem Wohn·heim Gewalt gegen Menschen mit
Behinderungen mit·bekommen haben.

Haben Sie in Ihrem Wohn·heim Gewalt an Menschen mit
Behinderungen beobachtet?
Wissen Sie von Gewalt gegenüber Bewohner*innen in Ihrem
Wohn·heim?
Waren Sie bei einer Gewalt·tat dabei und haben die Gewalt
gesehen?

Vielleicht haben Sie etwas über Gewalt im Wohn·heim gehört?
Oder haben Sie auf andere Art körperliche oder seelische Gewalt im
Wohn·heim bemerkt?

Hier finden Sie hier Infos darüber:

  • Das ist Gewalt.
  • So erkennt man Gewalt.
  • Haben Sie Gewalt an Menschen mit Behinderungen
    beobachtet?
    Das können Sie jetzt tun.

Außerdem erklären wir Ihnen:

  • Diese Hilfe gibt es außerhalb vom Wohn·heim.
  • Dort bekommen Sie Hilfe.

Dieser Rat·geber für Mitarbeiter*innen hat 6 Teile:

  1. Das ist Gewalt.
  2. So erkenne ich Warn·zeichen für Gewalt.
  3. Das kann und muss ich bei Gewalt machen.
  4. Diesen Schutz vor Gewalt gibt es.
  5. Informieren über Gewalt
    Schutz der Personen, die über Gewalt informieren
  6. Hier finden Sie Hilfen außerhalb von Wohn·heimen.

Es gibt oft Gewalt in Wohn·heimen für Menschen mit
Behinderungen.
Viele Menschen mit Behinderungen erleben jeden Tag Gewalt.
Es gibt Umfragen zu dem Thema.
Bei den Umfragen kam heraus:
Für Menschen mit Behinderungen ist die Gefahr von Gewalt 2·mal bis 4·mal größer als für Menschen ohne Behinderungen.
Viele Frauen mit Lern·schwierigkeiten haben schon vor ihrem 18. Lebens·jahr Sexuelle Gewalt kann viele verschiedene Formen haben.Es bedeutet:Jemand macht etwas mit mir und meinem Körper.Auch wenn ich es nicht will.Es kann bedeuten:- Jemand fasst meinen Körper an.Auch wenn ich es nicht will.- Jemand küsst mich.Auch wenn ich es nicht will.- Jemand hat Sex mit mir.Auch wenn ich es nicht will.- Eine andere Person will, dass ich sie anfasse.Auch wenn ich es nicht will.- Jemand spricht mit mir über Sex.Auch wenn ich es nicht will.- Jemand beleidigt mich oder meinen Körper.Sexuelle Gewalt ist verboten.Man kann sich dagegen wehren. erlebt.

Manchmal erzählen Betroffene von Gewalt nicht:
Diese Gewalt habe ich erlebt.
Aber es gibt andere Zeichen dafür.
Sie denken:
Eine Person hat vielleicht Gewalt erlebt.
Beachten Sie Veränderungen bei Bewohner*innen im Wohn·heim.
Nehmen Sie solche Veränderungen ernst.

Sie merken Veränderungen bei einer Person?
Dann denken Sie auch darüber nach:
Gewalt kann ein Grund für die Veränderung sein.

Was kann ich machen?
Und was muss ich machen?

Manchmal kann man nur schwer etwas gegen Gewalt machen.
Aber als Mitarbeiterin müssen Sie etwas machen.
Weil Sie mehr Macht haben als die Bewohner
innen.
Dadurch können Sie mehr gegen Gewalt machen.

Bewohner*innen haben weniger Macht.
Weil sie immer von Ihnen abhängig sind.
Deshalb haben Sie mehr Verantwortung.
Deshalb müssen Sie etwas gegen die Gewalt machen.
Sie müssen Gewalt im Wohn·heim erkennen.
Das ist eine wichtige Aufgabe für Sie und Ihre Kolleg*innen.

Gibt es Hinweise auf Gewalt in Ihrem Wohn·heim?
Dann bedeutet das:
Die Heim·leitung und alle Mitarbeiter*innen müssen etwas machen.
Alle Hinweise auf Gewalt müssen beachtet werden.

Außerdem müssen Bewohner*innen gestärkt werden.
Damit sie sich selbst schützen können.

In diesen Tipps geht es um verschiedene Arten von Gefahr:

  • Not·fall.
    Das nennt man auch Es bedeutet:Man erlebt gerade Gewalt..
    Es bedeutet:
    Man erlebt gerade Gewalt.
  • Das bedeutet:Die Gewalt wird gerade nicht erlebt.Aber die Gefahr ist noch da.Es kann wieder zu Gewalt kommen..
    Das bedeutet:
    Die Gewalt wird gerade nicht erlebt.
    Aber die Gefahr ist noch da.
    Es kann wieder zu Gewalt kommen.

Für beide Arten von Gefahr gibt es verschiedene Tipps.

Bringen Sie die betroffene Person in Sicherheit.
Rufen Sie die Polizei.
Wenn Sie sich trauen:
Dann gehen Sie zwischen Täter*in und Opfer.
Wehren Sie sich körperlich gegen den oder die Täter*in.
Aber vergessen Sie dabei nie Ihren eigenen Schutz.

Bleiben Sie ruhig.
Überlegen Sie sich die nächsten Schritte gut.
Holen Sie sich Hilfe.
Zum Beispiel von Fach·leuten außerhalb vom Wohn·heim.

Weiter unten finden Sie eine Liste mit Das bedeutet:Es gibt weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.Aber es sind noch Hindernisse da.Zum Beispiel:Man kann sich einen Text vor·lesen lassen.Aber der Text ist nicht in Leichter Sprache.
Hilfe·angeboten.
Sie können sich eine Beratung außerhalb vom Wohn·heim suchen.
Vielleicht ist das besser.
Das kann eine Beratung von einem anderen Anbieter sein.
Oder eine unabhängige Beratung.
Dort können Sie freier über die Gewalt in Ihrem Wohn·heim
sprechen.
In der Liste unten sehen Sie deshalb immer:
Diese Beratung wird von diesem Anbieter gemacht.
So finden Sie eine Beratung außerhalb von Ihrem Wohn·heim.
Dieses Beratungs·angebot können Sie dann aus·suchen.

Nehmen Sie jeden Hinweis auf Gewalt ernst.
Bekommen Sie eine Meldung über Gewalt im Wohn·heim?
Dann nehmen Sie diese Meldung ernst.
Sie müssen diese Meldung prüfen.

Glauben Sie:
Vielleicht gibt es Gewalt im Wohn·heim?
Aber Sie sind sich nicht sicher?
Sie müssen das prüfen.
Auch wenn Sie die Gewalt nicht selbst gesehen haben.

Die Prüfung von solchen Hinweisen auf Gewalt ist Ihre Pflicht.
Sie gehört zu Ihrer Arbeit.
Schreiben Sie genau auf:

  • Das habe ich beobachtet.
  • Das wurde mir von anderen erzählt.
    Dieses Schreiben nennt man Das ist ein Papier.Darin steht:- Das habe ich beobachtet.- Das wurde mir von anderen erzählt..
    Das sind wichtige Beweise:
  • Wenn die Gewalt bei der Polizei angezeigt wird.
  • Wenn es die Gewalt vor Gericht kommt.
  • Wenn die Gewalt anders bestraft wird.
    Zum Beispiel im Wohn·heim.

Gehen Sie auf die oder den Betroffenen zu.
Bieten Sie Hilfe an.
Hören Sie gut zu.
Fühlen Sie sich in die betroffene Person hinein.

Viele Betroffene Personen haben Angst:
Man glaubt ihnen nicht.
Das haben viele Menschen mit Behinderungen auch schon erlebt.

Vielleicht weiß die betroffene Person auch selbst nicht genau:
Das habe ich erlebt.
Vielleicht denkt die betroffene Person:
Ich irre mich vielleicht.

Manchmal glaubt die betroffene Person:
Das war keine Gewalt.
Oder sie merkt erst später:
Ich habe Gewalt erlebt.

Sie helfen der betroffenen Person:
Wenn Sie die betroffene Person ernst nehmen.

Glauben Sie der betroffenen Person.
Aber dängen Sie die Person nicht.
Fragen Sie nach.
Aber machen Sie auch Gesprächs·pausen.

Geben Sie der betroffenen Person keine Mit·schuld.
Schuld hat nur die Person, von der die Gewalt kommt.
Nur diese Person hat die Verantwortung für die Gewalt.
Die Verantwortung haben immer die Täter*innen.
Nie die Person mit Behinderung selbst.
Helfen Sie der betroffenen Person.
Damit sie die Täter*innen nicht mehr trifft.

Kommt die Gewalt von Mit·bewohner*innen?
Dann setzen Sie sich für eine Trennung von der betroffenen Person
und den Mit·bewohner*innen ein.
Sie sollen in verschiedenen Räumen leben.

Sorgen Sie dafür:
Die betroffene Person kann ihr tägliches Leben leben.
Und dabei trifft sie nicht auf die Täter*innen.

Es muss genug Abstand geben zwischen der betroffenen Person
und der Person, von der die Gewalt kommt.

Reichen diese Hilfen nicht aus?
Oder sind mehrere Personen im Wohn·heim von Gewalt bedroht?
Dann bringen Sie die Person für eine Weile an einen Schutz·ort.
Zum Beispiel:

  • Mädchen·haus.
  • Frauen·haus.
  • Männer·haus.

Hier finden Sie eine Liste mit Adressen von Schutz·orten.
Dort können Sie nach·fragen.
Wenn Sie für eine Weile einen Schutz·ort für die betroffene Person suchen.

Wenn die Gewalt von diesen Personen kommt:

  • Mitarbeiter*in.
  • Chef*in.
  • Leitungs·personen.
    Dann setzen Sie sich für die Freistellung bedeutet:Die Person darf nicht mehr in der Einrichtung arbeiten.Bis klar ist:- Gab es Gewalt?- Gab es keine Gewalt?von diesen Personen ein.
    Freistellung bedeutet:Die Person darf nicht mehr in der Einrichtung arbeiten.Bis klar ist:- Gab es Gewalt?- Gab es keine Gewalt? bedeutet:
    Die Person darf nicht mehr im Wohn·heim arbeiten.

Diese Personen dürfen nicht arbeiten:
Bis klar ist:

  • Gab es Gewalt?
  • Gab es keine Gewalt?

Seit Mitte 2021 muss jedes Wohn·heim in Deutschland einen Plan
haben.
Damit Menschen mit Behinderungen vor Gewalt geschützt sind.
Diesen Plan nennt man Das ist ein Plan zum Schutz vor Gewalt.Seit Mitte 2021 muss jede Einrichtung in Deutschland so einen Plan haben.Damit Menschen mit Behinderungen in Wohn·heimen besser vor Gewalt geschütztsind..
Sie können Ihr Wohn·heim nach dem Das ist ein Plan zum Schutz vor Gewalt.Seit Mitte 2021 muss jede Einrichtung in Deutschland so einen Plan haben.Damit Menschen mit Behinderungen in Wohn·heimen besser vor Gewalt geschütztsind.
fragen.
Damit Sie den Plan lesen können.
In dem Plan sollte stehen:

  • Das muss Ihr Wohn·heim bei Gewalt machen.
  • So muss Ihr Wohn·heim Bewohner*innen vor Gewalt schützen.
    Gibt es einen solchen Plan in Ihrem Wohn·heim noch nicht?
    Dann fordern Sie schnell einen Das ist ein Plan zum Schutz vor Gewalt.Seit Mitte 2021 muss jede Einrichtung in Deutschland so einen Plan haben.Damit Menschen mit Behinderungen in Wohn·heimen besser vor Gewalt geschütztsind..

Nehmen Sie Kontakt auf zu der betroffenen Person.
Informieren Sie wichtige Kontakt·personen der betroffenen Person
über die Gewalt.
Zum Beispiel Personen, mit denen man eng verbunden ist:- Weil sie aus der eigenen Familie sind.- Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig sind.Zum Beispiel:Pflege·elternPartner*innen.

Finden Sie in dem Gespräch heraus:
Was denkt die Person über Gewalt?
Danach wissen Sie besser:
Diese Hilfe wäre für die betroffene Person wichtig.
Diese Menschen können der betroffenen Person noch helfen.

Helfen Sie der betroffenen Person.
Wenn sich die betroffene Person beschweren will.

Sie können sich allein beschweren.
Sie können sich zusammen mit der betroffenen Person beschweren.
Aber:
Die betroffene Person muss immer zustimmen.

Beachten sie:
Von wo kommt die Gewalt?
Davon hängt auch ab:
Bei wem Sie Gewalt melden?
Dort können Sie die Gewalt melden:

  • Bei der Leitung vom Wohn·heim.
  • Bei der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet?.

Auf dieser Seite finden Sie die Info:
Diese Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet? ist zuständig für Ihre Region.
Sie können sich auch außerhalb von Wohn·heimen Hilfe holen:

  • Wenn die Gewalt von Mitarbeiter*innen kommt.
  • Wenn die Gewalt von der Leitung kommt.
  • Wenn die Gewalt von anderen Personen aus dem Wohn·heim
    kommt.

Weiter unten finden Sie eine Tabelle mit Das bedeutet:Es gibt weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.Aber es sind noch Hindernisse da.Zum Beispiel:Man kann sich einen Text vor·lesen lassen.Aber der Text ist nicht in Leichter Sprache.Hilfen.
Dort zeigen wir Ihnen:

  • Diese Hilfen gibt es außerhalb von Wohn·heimen.
  • Diese Angebote könnten Ihnen helfen.

Melden Sie die Gewalt.

Als Mitarbeiter*in müssen Sie Gewalt melden.
Wenn Sie Gewalt im Wohn·heim beobachten.
Dabei ist egal, von wem die Gewalt kommt.

Helfen Sie der betroffenen Person.
Wenn die betroffene Person wegen der Gewalt eine Anzeige
machen will:

  • Helfen Sie beim Kontakt mit der Polizei.
  • Helfen Sie bei der Anzeige der Gewalt.
    Gewalt wird bestraft.
    Im Gesetz steht:
    Die Polizei muss helfen.
    Die Polizei muss alle Hinweise auf Gewalt ernst nehmen.
    Die Polizei muss die Bewohner*innen schützen.

Sie können auch das Internet benutzen.
Wenn Sie bei der Polizei eine Tat melden wollen.
Wenn Sie der Polizei einen Hinweis auf Gewalt geben wollen.

Manche Anzeigen kann man nicht zurück·nehmen.
Diese Taten müssen von der Polizei verfolgt werden.
Dazu gehören:

  • Anzeigen wegen schwerer Gewalt wie Das bedeutet:Eine Person verletzt eine andere Person am Körper.Zum Beispiel durch:- Schlagen.- Treten.- Stoßen..
  • Anzeigen wegen sexueller Gewalt wie Vergewaltigung bedeutet:Man wird von einer Person zum Sex gezwungen.Man hat Sex gegen den eigenen Willen..

Holen Sie sich vor einer Anzeige Hilfe außerhalb vom Wohn·heim.
Lassen Sie sich beraten.
Schlagen Sie der betroffenen Person die Hilfe von Anwält*innen vor.
Damit Sie gemeinsam darüber beraten können:

  • Diese Schritte gegen Täter*innen sind möglich.
  • So gehen Sie wegen der Gewalt vor Gericht.
  • Das können Sie noch machen.

Die betroffene Person kann beim Amts·gericht einen
Das ist ein Gut·schein für eine Beratung:Wenn man Fragen zu Recht und Gesetzen hat.Und wenn man selbst keine Recht·schutz·versicherung hat.Wenn das Geld für eine oder einen Anwält*in fehlt.Man bekommt den Gut·schein beim Amts·gericht.bekommen.

  • Wenn Sie kein Geld für eine oder einen Anwält*in hat:
  • Wenn Sie keine Das ist eine Versicherung.Damit man Anwält*innen bezahlen kann:Wenn es einen Rechts·streit gibt.Oder wenn nach einer Anzeige ein Gericht ein Urteil spricht.Dabei können Kosten entstehen.Mit so einer Versicherung kann man diese Kosten bezahlen.hat.

Schutz vor Gewalt

Fordern Sie regelmäßige Schulungen zu diesen Themen:

  • Gewalt·schutz.
  • Ableismus. bedeutet:Jemand ist behinderten·feindlich.

Fordern Sie einen Das ist ein Plan zum Schutz vor Gewalt.Seit Mitte 2021 muss jede Einrichtung in Deutschland so einen Plan haben.Damit Menschen mit Behinderungen in Wohn·heimen besser vor Gewalt geschütztsind.in Ihrem Wohn·heim.
Es soll klare Regeln dafür geben.
Was wird bei Gewalt gemacht?
Gewalt·schutz ist ein wichtiges Thema.
Das müssen alle Mitarbeiter*innen immer wissen.
Damit sie immer aufmerksam sind.
Wenn es um das Thema Gewalt geht.

Lesen Sie auch Forderungen aus dem Projekt #Able·ismusTötet.
Diese Forderungen sind Ergebnisse aus dem Projekt.

Haben Sie Angst vor Nachteilen?
Wenn Sie über Gewalt in Ihrem Wohn·heim informieren?
Wissen Sie von Nachteilen?

  • Wenn Sie schon einmal auf Gewalt hingewiesen haben?
  • Wenn Mitarbeiter*innen auf Gewalt hingewiesen haben?
    Das kann verschiedene Gründe haben.

Machen Sie den Mitarbeiter*innen und Chef*innen klar:
Hinweise auf Gewalt oder Fehler im Wohn·heim sind wichtig.
Man ist zu Meldungen darüber verpflichtet.
Das heißt:
Sie müssen gemeldet werden.
Wenn man in einem Wohn·heim arbeitet.
Aus Verantwortung für die Bewohner*innen.

Gewalt ist ein Verbrechen und wird bestraft.
Auch Sie oder Ihre Kolleg*innen können bestraft werden.

  • Wenn Sie bei Gewalt nicht helfen.
  • Wenn Sie von Gewalt wissen und nichts machen.
    Das steht im Gesetz.

Beschweren Sie sich bei Ihrem Chef*in.
Zum Beispiel:

  • Beim Anbieter von Ihrem Wohn·heim.
  • Bei der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet?.

Melden Sie sich direkt bei der Polizei.

  • Wenn Sie im Wohn·heim bedroht werden.
  • Wenn sie von anderen Mitarbeiter*innen bedroht werden.
  • Wenn andere ihnen sagen:
    Erzählen Sie nichts über die Gewalt.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Zum Beispiel über die Das ist ein Recht von der Europäischen Union.Darin steht:Eine Person bekommt mehr Rechts·schutz:- Wenn er oder sie Fehler in der Einrichtung aufdeckt.- Wenn er oder sie Gewalt in einer Einrichtung meldet. von der EU.
Das ist ein Recht von der Das ist eine Gemeinschaft von 27 Ländern in Europa.Die Abkürzung ist EU.Diese Länder haben gemeinsame Gesetze..
Darin steht:
Eine Person bekommt mehr Rechts·schutz:

  • Wenn er oder sie Fehler im Wohn·heim aufdeckt.
  • Wenn er oder sie Gewalt im Wohn·heim meldet.
    Mehr Infos dazu stehen unter Punkt 5.

Bis Ende 2021 sollte es das Gesetz auch in Deutschland geben.
Es soll Hinweis·geber·schutz·gesetz heißen.
Aber das Gesetz gibt es noch nicht.
Im Moment gibt es nur einzelne Entscheidungen von einem Gericht.
Zum Beispiel für eine Pflegerin in einem Pflege·heim.
Sie hatte Fehler und Gewalt in einem Pflege·heim gemeldet.
Das Das ist ein Gericht in Straßburg.Das ist eine Stadt in Frankreich.Dort werden Taten bestraft:Wenn die europäischen Menschen·rechte nicht beachtet wurden.hatte für die Pflegerin
entschieden.
Das Gericht hat gesagt:
Es gilt das Recht auf Die Meinungs·freiheit ist ein Recht.Es bedeutet:Man darf seine Meinung frei sagen.Niemand darf einem das verbieten.Man kann zum Beispiel sagen:Ich finde die Politik in Deutschland gut.Ich finde die Politik in Deutschland nicht gut..
Deshalb durfte die Pflegerin über Fehler und über Gewalt in dem
Pflege·heim berichten.

Das spricht man so: wissel·blouing.Es bedeutet:Man arbeitet in einer Firma oder Einrichtung.Man merkt:Dort werden Fehler gemacht.Dort gibt es Gewalt.Menschen werden schlecht behandelt.Menschen·rechte werden nicht beachtet.Deshalb meldet man diese Fehler.Deshalb meldet man die Gewalt.Auch wenn man selbst dort arbeitet.Das kann auch gefährlich sein.und Das bedeutet:Eine Person gibt ihr Wissen an die Presse weiter.Zum Beispiel an eine Zeitung.Oder an eine Nachrichten·sendung.Mit diesem Wissen können Fehler und Gewalt erkannt werden.Man weiß dann die Gründe dafür.Und man kann etwas dagegen machen.

Das spricht man so: wissel·blouing.Es bedeutet:Man arbeitet in einer Firma oder Einrichtung.Man merkt:Dort werden Fehler gemacht.Dort gibt es Gewalt.Menschen werden schlecht behandelt.Menschen·rechte werden nicht beachtet.Deshalb meldet man diese Fehler.Deshalb meldet man die Gewalt.Auch wenn man selbst dort arbeitet.Das kann auch gefährlich sein. bedeutet:
Man arbeitet in einer Firma oder in einem Wohn·heim.
Man merkt:

  • Dort werden Fehler gemacht.
  • Dort gibt es Gewalt.
  • Menschen werden schlecht behandelt.
  • Menschen·rechte werden nicht beachtet.
    Deshalb meldet man diese Fehler.
    Deshalb meldet man die Gewalt.
    Auch wenn man selbst dort arbeitet.
    Das kann auch gefährlich sein.
    Dann wird vielleicht schlecht über die Firma oder das Wohn·heim
    geredet.
    Denn das wollen Firmen und Wohn·heime nicht.

Ein Gesetz der Das ist eine Gemeinschaft von 27 Ländern in Europa.Die Abkürzung ist EU.Diese Länder haben gemeinsame Gesetze.schützt Personen:

  • Wenn sie Fehler melden.
  • Wenn sie Verbrechen oder Gewalt melden.
  • Wenn sie in dieser Firma oder diesem Wohn·heim arbeiten.
    In dem Gesetz steht:
    Niemand darf Nachteile haben.
    Wenn er Fehler meldet.
    Wenn er Gewalt oder Verbrechen meldet.
    Zum Beispiel:
  • Man verliert deshalb die Arbeit.
  • Man wird deshalb ausgeschlossen.
  • Man wird deshalb bedroht.
    Das darf nicht passieren.
    Es ist verboten.

Im Gesetz steht auch:
Man muss sich zuerst an eine Melde·stelle wenden:

  • Entweder im Wohn·heim oder in der Firma.
  • Oder außerhalb vom Wohn·heim oder von der Firma.

Reagieren diese Melde·stellen nach einer bestimmten Zeit nicht auf
die Meldung?
Dann darf die Person alle Menschen auf die Fehler oder auf die
Gewalt aufmerksam machen.
Aber:
Solche Melde·stellen gibt es in Deutschland bis jetzt noch nicht.

Hinweis:
In Not·fällen muss eine Person nicht erst zur Melde·stelle.
Dann kann sie gleich alle Menschen über Fehler informieren.
Dann kann sie gleich alle Menschen über Gewalt informieren
Zum Beispiel:
Wenn Beweise für Fehler oder Gewalt zerstört werden.
Wenn man von Mitarbeiter*innen in den Melde·stellen bedroht wird.

Für Sie bedeutet das:
Melden Sie Fehler oder Gewalt im Wohn·heim als erstes bei Ihrem
oder Ihrer Chef*in.
Melden Sie das auch bei der Leitung von Ihrem Wohn·heim.
Oder bei der Die Heim·aufsicht ist ein Büro.Dort wird kontrolliert:Werden in den Heimen alle Gesetze und Regeln beachtet?.

Wird Ihre Beschwerde dort nicht bearbeitet?
Dann können Sie andere über Fehler und Gewalt informieren.
Sie haben das Recht dazu.

Achtung:
Ende 2021 sollte es ein deutsches Gesetz geben.
Damit man auch in Deutschland Fehler und Gewalt besser melden
kann.
Dieses Gesetz gibt es aber noch nicht.
Deshalb kann es jetzt noch gefährlich sein.
Wenn man Fehler und Gewalt melden möchte.

Außerdem gibt es noch den Das bedeutet:Eine Person gibt ihr Wissen an die Presse weiter.Zum Beispiel an eine Zeitung.Oder an eine Nachrichten·sendung.Mit diesem Wissen können Fehler und Gewalt erkannt werden.Man weiß dann die Gründe dafür.Und man kann etwas dagegen machen..
Das bedeutet:
Eine Person gibt ihr Wissen an die Presse weiter.
Zum Beispiel an eine Zeitung.
Oder an eine Nachrichten·sendung.
Mit diesem Wissen können Fehler und Gewalt erkannt werden.
Man weiß dann die Gründe dafür.
Und man kann etwas dagegen machen.

Sie sind durch diese Regeln geschützt.
Wenn Sie mit der Presse sind Zeitungen und Nachrichten.Damit sind auch Nachrichten-Seiten im Internet gemeint.Die Presse berichtet zum Beispiel über:- Aktuelle Nachrichten.- Politik.- Sport.Beschreibung: zusammen·arbeiten.
Verteter*innen der Presse sind Zeitungen und Nachrichten.Damit sind auch Nachrichten-Seiten im Internet gemeint.Die Presse berichtet zum Beispiel über:- Aktuelle Nachrichten.- Politik.- Sport. haben auch das Recht zu schweigen.
Sie dürfen zu einer Sache nichts sagen.
Auch wenn Sie gefragt werden:

  • Von der Polizei.
  • Von Anwält*innen.
    Sie müssen nicht sagen:
    Von dieser Person habe ich das Wissen.
    Sie dürfen den Namen dieser Person geheim·halten.

Weiter unten finden Sie eine Liste.
Darin stehen einige Das bedeutet:Es gibt weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.Aber es sind noch Hindernisse da.Zum Beispiel:Man kann sich einen Text vor·lesen lassen.Aber der Text ist nicht in Leichter Sprache. Hilfe·angebote und Beratungen in
Ihrer Nähe.
Dort können Sie nach Hilfe für Ihre Bewohner*innen fragen.

Hilfe und Beratung in Ihrer Nähe

In dieser Liste stehen Angebote für Beratung und Hilfe.
Wir haben diese Liste geprüft.
Die Angebote in dieser Liste können eine Hilfe sein für:

  • Menschen mit Behinderungen.
    Wenn sie Gewalt erlebt haben.
    Wenn sie Hilfe brauchen.
  • Personen, mit denen man eng verbunden ist:- Weil sie aus der eigenen Familie sind.- Weil sie für jemanden persönlich sehr wichtig sind.Zum Beispiel:Pflege·elternPartner*innen.
  • Mit·bewohner*innen.
  • Mitarbeiter*innen.

Fehlt noch etwas?
Wollen Sie in diese Liste noch etwas dazu·schreiben?
Kennen Sie noch mehr Das bedeutet:Es gibt weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.Aber es sind noch Hindernisse da.Zum Beispiel:Man kann sich einen Text vor·lesen lassen.Aber der Text ist nicht in Leichter Sprache. Hilfe·angebote für Menschen,
die in einem Wohn·heim Gewalt erleben?
Dann schreiben Sie uns.

Hinweis:
Alle Menschen mit Behinderungen können Gewalt erleben.
Viele leben nicht in einem Wohn·heim.

In dem Projekt #Able·ismusTötet geht es derzeit um Gewalt in
Wohn·heimen.
Es geht darum:

  • Das ist in Wohn·heimen passiert.
  • Das kann dort noch passieren.
  • Darum gibt es Gewalt in Wohn·heimen.

Die Angebote für Beratung und Hilfe aus dieser Liste können aber
allen Menschen mit Behinderungen helfen.
Auch wenn sie an anderen Orten Gewalt erlebt haben oder erleben.

7. Download

Den Ratgeber für Mitarbeiter*innen können Sie auch als barrierefreies PDF-Dokument (PDF/UA, ISO 14289-1) herunterladen, ausdrucken oder als E-Paper nutzen. Downloads: Alltagssprache (PDF, 16 Seiten, 457 kb) und Leichte Sprache (PDF, 18 Seiten, 458 kb).

Ebenfalls ist der Ratgeber für Mitarbeiter*innen vollständig und professionell vertont und Sie können ihn als MP3-Datei (256 kbit/s, 44,1 kHz, 16 Bit) herunterladen und anhören. Downloads: Alltagssprache (MP3, 14m 44s, 78 MB) und Leichte Sprache (19m 44s, 98 MB).

Hilfsangebote und Beratungsstellen in Ihrer Region

In dieser Liste stehen Angebote für Beratung und Hilfe.
Wir haben diese Liste geprüft.
Die Angebote in dieser Liste können eine Hilfe sein für:
Menschen mit Behinderungen.
Wenn sie Gewalt erlebt haben.
Wenn sie Hilfe brauchen.
Angehörige.
Mit·bewohner*innen.
Mitarbeiter*innen.

Fehlt noch etwas?
Wollen Sie in diese Liste noch etwas dazu·schreiben?
Kennen Sie noch mehr barriere·arme Hilfe·angebote für Menschen,
die in einem Wohn·heim Gewalt erleben?
Dann schreiben Sie uns.

Hinweis:
Alle Menschen mit Behinderungen können Gewalt erleben.
Viele leben nicht in einem Wohn·heim.
In dem Projekt #AbleismusTötet geht es derzeit um Gewalt in
Wohn·heimen.
Es geht darum:

  • Das ist in Wohn·heimen passiert.
  • Das kann dort noch passieren.
  • Darum gibt es Gewalt in Wohn·heimen.

Die Angebote für Beratung und Hilfe aus dieser Liste können aber
allen Menschen mit Behinderungen helfen.
Auch wenn sie an anderen Orten Gewalt erlebt haben oder erleben.

Baden-Württemberg
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r (Ba-Wü) für Betroffene, Angehörige
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
fetz für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenbeauftragte in Werkstätten (Ba-Wü) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
KOBRA für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Körperbild Akademie - Sexualpädagogik und Beratung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Pflegekrisentelefon Böblingen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Wildwasser Stuttgart für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Bayern
Titel Zielgruppe
Avalon für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Bayern gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Behindertenbeauftragte*r Bayern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Beratungsangebote in Bayern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Jungenbüro Nürnberg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Männer-Informationszentrum (MIM) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Netzwerkfrauen-Bayern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Wege aus der Gewalt für Frauen für Betroffene
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Berlin
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r (BER) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
BIG für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gehörlosenverband Brandenburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Wildwasser Berlin für Betroffene
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Brandenburg
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Brandenburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gehörlosenverband Brandenburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Bremen
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Bremen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Familiennetz Bremen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauennotruf Bremen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewalt gegen Frauen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Neue Wege für Betroffene, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Schattenriss für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Soliport für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hamburg
Titel Zielgruppe
Allerleirauh für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Behindertenbeauftragte*r Hamburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Beschwerdetelefon Pflege Hamburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Dolle Deerns für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauennotruf Hamburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Nexus für Betroffene
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Patchwork für Betroffene
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Zornrot für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hessen
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Hessen für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhäuser Hessen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauennotruf Frankfurt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
gewaltfreileben für Betroffene
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Mädchen in Hessen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Mecklenburg-Vorpommern
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r (MV) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhäuser & Beratung bei häuslicher Gewalt (MV) für Betroffene
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Quo vadis für Betroffene
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Niedersachsen
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Niedersachsen für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
EUTB Niedersachsen für Betroffene, Mitbewohner*innen
Frauen-Notruf Hannover für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhaus Hildesheim für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
mannigfaltig für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Männerbüro Hannover für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Niedersächsische Frauen-/Mädchenberatungsstellen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Sozialverband Deutschland – Verband Niedersachsen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen
Violetta für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Nordrhein-Westfalen
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte NRW für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Echte Männer reden. für Betroffene
EUTB für Betroffene
Fachstelle Gewaltschutz bei Behinderung für Betroffene, Angehörige, Mitarbeiter*innen
Frauen für Frauen Gütersloh für Betroffene
Frauen- und Kinderschutzhaus Troisdorf für Betroffene
Frauen-Info-Netz für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Lobby für Mädchen für Betroffene
Netzwerkbüro für behinderte Frauen (NRW) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Notruftelefon: Gewalt in der Pflege (Essen) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Zartbitter Köln für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Zartbitter Münster für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Zentrum für Gehörlose Dortmund für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen
Zuflucht für Betroffene
Rheinland-Pfalz
Titel Zielgruppe
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauennotruf Mainz für Betroffene, Angehörige
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Interventionszentrum gegen häusliche Gewalt für Betroffene, Angehörige
Liebelle für Betroffene, Angehörige, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Saarland
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Saarland für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhäuser Saarland für Betroffene
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Sachsen
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Sachsen für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
LAG gewaltfreies Zuhause Sachsen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Männerhaus Leipzig für Betroffene
Männernetzwerk Dresden für Betroffene
Männernetzwerk Plauen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Sachsen-Anhalt
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Sachsen-Anhalt für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltfreies Sachsen-Anhalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Opferhilfe Sachsen-Anhalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Wildwasser Halle für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Wildwasser Magdeburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Schleswig-Holstein
Titel Zielgruppe
Autonomes Mädchenhaus Kiel für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Behindertenbeauftragte*r Schleswig-Holstein für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
biff Lübeck für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus Kiel / Die Lerche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Landesverband Frauenberatung für Betroffene
Mixed Pickles für Betroffene
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Thüringen
Titel Zielgruppe
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Projekt A4 für Betroffene
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen