Behinderter Mann stirbt nach Bad | Siedlung am Park

Ein behinderter Mann wird im Jahr 2018 beim Baden in einer Einrichtung in Oppin (Sachsen-Anhalt) nicht beaufsichtigt und gerät unter Wasser. Er wird reanimiert, ist aber bereits Hirntod. Wenige Tage später verstirbt er im Krankenhaus an den Folgen.

Während der Ermittlungen wird von einem Unfall gesprochen; der Mann sei nie alleine gewesen. Später stellt sich heraus, dass der Pfleger das Badezimmer verließ. Er wird zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Da dies der zweite Fall in derselben Einrichtung innerhalb kurzer Zeit war, wird die Einrichtung seither verstärkt vom Landesverwaltungsamt kontrolliert – und ordnungsrechtliche Maßnahmen werden geprüft.

(Stand: Mai 2022)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
18-03-20-01-14-01

Gewalt

Häufigkeit
einmalig
Wann?
20.03.2018
Gewaltformen
Fahrlässigkeit
Fazit

Der Mann mit Behinderung wurde beim Baden von der Pflegekraft unbeaufsichtigt alleine gelassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen fahrlässiger Tötung.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Der Betroffene ist Epileptiker und hätte während des Badens nicht alleine gelassen werden dürfen.

1. Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Alter
47
Geschlecht
Männlich
Hilfe / Unterstützung
stationär
Behinderung / Beeinträchtigung
  • körperlich
  • Lernschwierigkeit
Auswirkung(en) der Gewalt
Tod
Fazit
Der Betroffene wird als Epileptiker beschrieben und lebt mit Lernschwierigkeiten.

Einrichtung

Name
Siedlung am Park
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
PLZ
06188
Ort
Landsberg OT Oppin
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Land
Deutschland
Träger
Name
Paritätisches Sozialwerk Behindertenhilfe
Institution
freier Träger
Schutzkonzept
Auswertung

Es ist unklar, ob ein Gewaltschutzkonzept existiert.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Der Täter ist ein Mitarbeiter der Einrichtung.

1. Täter*in

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Alter
49
Geschlecht
Männlich
Behinderung / Beeinträchtigung
unbekannt / unklar / unvollständig
Bezug
Mitarbeiter*innen der Einrichtung

Folgen für die Täter*in

Strafrechtliche Folgen
Haftstrafe
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Der Täter wird zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
  • Fortbildungen
  • Sicherungsmaßnahmen
Juristische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Da dies bereits der zweite Fall in der Einrichtung war, soll diese nun vom Landesverwaltungsamt verstärkt überprüft werden; laut Medienberichten teilweise alle zwei Tage. Ordnungsrechtliche Maßnahmen werden geprüft. Laut Sprechern der Einrichtung habe man außerdem Fortbildungen im Bereich Sexualität für die Mitarbeiter*innen eingeführt.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Folgen für Vorgesetzte sind nicht bekannt.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.