Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Baden-Württemberg
Die Behindertenbeauftragten der Länder sind von der Regierung unterstützte Personen, die die Interessen aller Menschen mit Behinderungen im jeweiligen Bundesland vertreten sollen. Auf unsere Nachfrage zu den genauen Details der Hilfe für gewaltbetroffene Menschen mit Behinderungen wurde uns von der/dem Behindertenbeauftragten BW mitgeteilt, dass unsere Fragen nicht zutreffend für deren Funktion seien.
Qualität
- Quelle
- öffentlich / unbestätigt
- Feedback auf Anfrage
- nur teilweise Auskunft
- Empfehlung der Redaktion
- Ja
Allgemeine Informationen
- Träger
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
- Art der Beratung
-
- Telefon
- Kosten
- kostenfrei
Klientel
- Zielgruppe
-
- Angehörige
- Betroffene
- Geschlecht
- offen für alle unabhängig des Geschlechts
- Alter
- offen für alle unabhängig des Alters
- Behinderungen / Einschränkungen
- offen für alle unabhängig der Behinderung(en)
Formen der Hilfe und Beratung
- Zeitpunkt
- nach einem Gewaltvorfall
- Institution
-
- persönliche Beratung / Hilfe
- Vermittlung / Koordination / Peer-to-Peer / Vernetzung / Interessenvertretung
- Spezialisierung
- Menschen mit Behinderungen
Gewalt
- Formen
- offen für alle unabhängig der Gewaltform(en)
- spezialisiert auf Ort
- offen für alle unabhängig von Einrichtung(en) und Ort(en)
Sprachen
- Aktive bzw. persönliche Beratung
-
- Geschrieben
- Deutsch
- Gesprochen
- Deutsch
- Passive bzw. nicht-persönliche Beratung
-
- Geschrieben
-
- Deutsch
- Leichte Sprache
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Gesprochen
- unbekannt / unklar / unvollständig
Wirkungskreis
- für Region
- Baden-Württemberg