Behindertenbeauftragte*r der Bayerischen Staatsregierung

Die Behindertenbeauftragten der Länder sind von der Regierung unterstützte Personen, die die Interessen aller Menschen mit Behinderungen im jeweiligen Bundesland vertreten sollen. Sie setzen sich für die Rechte von behinderten Menschen ein. Die/der Behindertenbeauftragte in Bayern sieht sich selbst nicht als Beratungsangebot-/stelle für gewaltbetroffene Menschen mit Behinderungen.

Qualität

Quelle
unbekannt / unklar / unvollständig
Feedback auf Anfrage
Auskunft verweigert
Empfehlung der Redaktion
Nein

Allgemeine Informationen

Träger
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Art der Beratung
unbekannt / unklar / unvollständig
Kosten
kostenfrei

Klientel

Zielgruppe
  • Angehörige
  • Betroffene
  • Mitbewohner*innen
Geschlecht
offen für alle unabhängig des Geschlechts
Alter
offen für alle unabhängig des Alters
Behinderungen / Einschränkungen
offen für alle unabhängig der Behinderung(en)

Formen der Hilfe und Beratung

Zeitpunkt
unbekannt / unklar / unvollständig
Institution
Vermittlung / Koordination / Peer-to-Peer / Vernetzung / Interessenvertretung
Spezialisierung
Menschen mit Behinderungen

Gewalt

Formen
offen für alle unabhängig der Gewaltform(en)
spezialisiert auf Ort
offen für alle unabhängig von Einrichtung(en) und Ort(en)

Barrierefreiheit

Barrierefreie / barrierearme Angebote
unbekannt / unklar / unvollständig

Sprachen

Aktive bzw. persönliche Beratung
Geschrieben
  • Deutsch
  • unbekannt / unklar / unvollständig
Gesprochen
  • Deutsch
  • unbekannt / unklar / unvollständig
Passive bzw. nicht-persönliche Beratung
Geschrieben
  • Deutsch
  • Leichte Sprache
Gesprochen
Gebärdensprache

Wirkungskreis

für Region
Bayern