Mädchen mit Behinderung von Jugendlichen missbraucht | Heilpädagogisches Kinderhaus
Ein Mädchen wird in der Einrichtung „Heilpädagogisches Kinderhaus“ in Stemwede von drei jungen Männern, die alle Mitbewohner der Betroffenen sind, am 11.01.2011 und 13.01.2011 missbraucht. Alle drei Täter werden wegen sexuellem Missbrauch zu Jugendstrafen verurteilt.
(Stand: April 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 11-01-11-01-10-01
Gewalt
- Häufigkeit
- Tage
- Wann?
- 11.01.2011 und 13.01.2011
- Gewaltformen
- sexualisierte Gewalt
- Fazit
-
Alle Straftaten waren sexualisierte / sexualisierte Gewalt.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Die Betroffene lebt mit Lernschwierigkeiten.
Einrichtung
- Name
- Heilpädagogisches Kinderhaus
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- PLZ
- 32351
- Ort
- Stemwede
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Land
- Deutschland
- Träger
-
- Name
- Lebensperspektiven e. V.
- Institution
- freier Träger
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Ob ein Gewaltschutzkonzept existiert, ist unklar.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 3
- Fazit
-
Alle Täter waren Mitbewohner der Betroffenen und hatten daher einfachen Zugang zu dem Mädchen.
Folgen für die Täter*innen
- Strafrechtliche Folgen
- Haftstrafe
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Alle drei wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Einer der beiden 16-jährigen Täter wurde wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zu einem Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt; die anderen beiden Täter wurden ebenfalls schuldig gesprochen, aber bekamen eine Bewährungsstrafe.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Juristische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für die Einrichtung sind nicht bekannt.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für Vorgesetzte sind nicht bekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
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