Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Hessen
Die Behindertenbeauftragten der Länder sind von der Regierung unterstützte Personen, die die Interessen aller Menschen mit Behinderungen im jeweiligen Bundesland vertreten sollen. Sie setzen sich für die Rechte von behinderten Menschen ein. Die/der Behindertenbeauftragte teilt uns auf Nachfrage mit, dass sie/er keine Beratungsfunktion hat, sondern im Falle von Gewalt an andere Stellen vermitteln würde.
Qualität
- Quelle
- redaktionell verifiziert
- Feedback auf Anfrage
- nur teilweise Auskunft
- Empfehlung der Redaktion
- Ja
Allgemeine Informationen
- Träger
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
- Art der Beratung
-
- Postbrief
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Kosten
- kostenfrei
Klientel
- Zielgruppe
- Betroffene
- Geschlecht
- offen für alle unabhängig des Geschlechts
- Alter
- offen für alle unabhängig des Alters
- Behinderungen / Einschränkungen
- offen für alle unabhängig der Behinderung(en)
Formen der Hilfe und Beratung
- Zeitpunkt
- nach einem Gewaltvorfall
- Institution
- Vermittlung / Koordination / Peer-to-Peer / Vernetzung / Interessenvertretung
- Spezialisierung
- Menschen mit Behinderungen
Gewalt
- Formen
- offen für alle unabhängig der Gewaltform(en)
- spezialisiert auf Ort
- offen für alle unabhängig von Einrichtung(en) und Ort(en)
Barrierefreiheit
- Barrierefreie / barrierearme Angebote
- unbekannt / unklar / unvollständig
Sprachen
- Aktive bzw. persönliche Beratung
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- Geschrieben
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- Deutsch
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Gesprochen
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- Deutsch
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Passive bzw. nicht-persönliche Beratung
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- Geschrieben
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- Deutsch
- Leichte Sprache
- Gesprochen
- Gebärdensprache
Wirkungskreis
- für Region
- Hessen