Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Schleswig-Holstein
Die Behindertenbeauftragten der Länder sind von der Regierung unterstützte Personen, die die Interessen aller Menschen mit Behinderungen im jeweiligen Bundesland vertreten sollen. Sie setzen sich für die Rechte von behinderten Menschen ein. Auf Nachfrage teilt uns die/der Behindertenbeauftragte mit, dass sie/er kein Beratungsangebot ist, aber bei Bedarf weiter vermittelt.
Qualität
- Quelle
- redaktionell verifiziert
- Feedback auf Anfrage
- nur teilweise Auskunft
- Empfehlung der Redaktion
- Ja
Allgemeine Informationen
- Träger
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Senioren in Schleswig-Holstein
- Art der Beratung
-
- persönlich in der Beratungsstelle
- Postbrief
- Telefon
- Kosten
- kostenfrei
Klientel
- Zielgruppe
- Betroffene
- Geschlecht
- offen für alle unabhängig des Geschlechts
- Alter
- offen für alle unabhängig des Alters
- Behinderungen / Einschränkungen
- offen für alle unabhängig der Behinderung(en)
Formen der Hilfe und Beratung
- Zeitpunkt
- nach einem Gewaltvorfall
- Institution
- Vermittlung / Koordination / Peer-to-Peer / Vernetzung / Interessenvertretung
- Spezialisierung
- Menschen mit Behinderungen
Gewalt
- Formen
- offen für alle unabhängig der Gewaltform(en)
- spezialisiert auf Ort
- offen für alle unabhängig von Einrichtung(en) und Ort(en)
Barrierefreiheit
- Barrierefreie / barrierearme Angebote
- unbekannt / unklar / unvollständig
Sprachen
- Aktive bzw. persönliche Beratung
-
- Geschrieben
-
- Deutsch
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Gesprochen
-
- Deutsch
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Passive bzw. nicht-persönliche Beratung
-
- Geschrieben
-
- Deutsch
- Dänisch
- Englisch
- Friesisch
- Leichte Sprache
- Plattdeutsch
- Gesprochen
- Gebärdensprache
Wirkungskreis
- für Region
- Schleswig-Holstein
Kontakt
- Internetseite
- https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beauftragte-men/