Physiotherapeut missbraucht zwei behinderte Mädchen | Einrichtung in Rosenheim
Ein Physiotherapeut missbraucht zwei Mädchen mit Behinderungen im Herbst 2010 mehrmals und über mehrere Monate hinweg in einer Einrichtung in Rosenheim. Er wird zu 3,5 Jahren Haft verurteilt und bekommt ein Berufsverbot in Deutschland.
(Stand: April 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 10-10-00-01-02-01
Gewalt
- Häufigkeit
- Monate
- Wann?
- Herbst 2010
- Gewaltformen
- sexualisierte Gewalt
- Fazit
-
Der Physiotherapeut missbraucht ein Mädchen vier mal über Monate und ein weiteres Mädchen einmal.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 2
- Fazit
-
Beide Betroffenen waren junge Mädchen im Alter von 10 bis 13 Jahren.
Einrichtung
- Name
- Unbekannt
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- Ort
- Rosenheim
- Bundesland
- Bayern
- Land
- Deutschland
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Da die Einrichtung bislang nicht bekannt ist, ist auch unklar, ob ein Gewaltschutzkonzept vorlag.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der Physiotherapeut hatte regelmäßigen Kontakt zu beiden Betroffenen während Behandlungen in der Einrichtung. Er war bereits zuvor zu einer Geldstrafe wegen „Grenzüberschreitungen“ gegenüber Patient*innen verurteilt worden.
Folgen für die Täter*in
- Strafrechtliche Folgen
-
- Berufsverbot
- Haftstrafe
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Der Täter wurde zu einer Haftstrafe von 3,5 Jahren und einem Berufsverbot in Deutschland verurteilt.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Juristische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Da der Name der Einrichtung unbekannt ist, sind auch mögliche Folgen unklar.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für Vorgesetzte sind nicht bekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.