Pfleger missbraucht und zeugt Kind mit Bewohnerin | Heim Dr. Kruse
Im heilpädagogischen Heim „Dr. Kruse“ wird eine Frau mit Behinderung im Juli 2013 missbraucht. Sie wird in der Folge schwanger. Der Täter wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und muss 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Außerdem wird ihm gekündigt. Ein zweiter Pfleger wird ebenfalls gekündigt. Er gesteht Geschlechtsverkehr mit der Betroffenen gehabt zu haben. Via DNA-Test stellt sich aber heraus, dass er nicht der Erzeuger des Kindes war.
(Stand: April 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 13-07-00-01-09-01
Gewalt
- Häufigkeit
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Wann?
- Juli 2013
- Gewaltformen
- sexualisierte Gewalt
- Fazit
-
In beiden Fällen handelt es sich um sexuelle / sexualisierte Gewalt.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Die Betroffene ist mehrfachbehindert. Sie lebt mit einer körperlichen Behinderung sowie Lernschwierigkeiten. In den Medien wird davon berichtet, dass sie nicht mehr schwanger sei und kein Kind zur Welt gebracht hat.
1. Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 45
- Geschlecht
- Weiblich
- Hilfe / Unterstützung
- stationär
- Behinderung / Beeinträchtigung
-
- körperlich
- Lernschwierigkeit
- Mehrfachbehinderung
- Auswirkung(en) der Gewalt
- Schwangerschaft
Einrichtung
- Name
- Heilpädagogisches Heim Dr. Kruse
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- PLZ
- 29664
- Ort
- Walsrode
- Bundesland
- Niedersachsen
- Land
- Deutschland
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Es ist unklar, ob ein Gewaltschutzkonzept existiert.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 2
- Fazit
-
Beide Täter waren in derselben Einrichtung angestellt und hatten Zugang zur Betroffenen.
1. Täter*in
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 47
- Geschlecht
- Männlich
- Behinderung / Beeinträchtigung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Bezug
- Mitarbeiter*innen der Einrichtung
2. Täter*in
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 50
- Geschlecht
- Männlich
- Behinderung / Beeinträchtigung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Bezug
- Mitarbeiter*innen der Einrichtung
Folgen für die Täter*innen
- Strafrechtliche Folgen
-
- Haftstrafe
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- Schmerzensgeld
- Disziplinarische Folgen
- Kündigung
- Fazit
-
Der Haupttäter, der mit der Betroffenen ein Kind gezeugt hat, wird zu 2 Jahren Haftstrafe auf Bewährung mit einer dreijährigen Bewährungszeit verurteilt. Außerdem muss er 5.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen und wird fristlos gekündigt. Die zweite Pflegekraft wird ebenfalls gekündigt. Über andere Folgen ist nichts bekannt.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Juristische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Über Folgen für die Einrichtungen ist bislang nichts bekannt.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Über Folgen für Vorgesetzte ist nichts bekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
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