Behinderter Junge wird eingesperrt | Lebenshilfe Deggendorf
Ein Junge mit Behinderung wird zwischen September 2015 und Dezember 2015 von der Einrichtungs- und Gruppenleitung über mehrere Monate lang immer wieder für Stunden eingesperrt in einer Einrichtung der Lebenshilfe in Deggendorf (Bayern).
Der Einrichtungsleiter wird zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe mit zusätzlichem Schmerzensgeld verurteilt; die Gruppenleitung wird zu 90 Tagessätzen verurteilt.
(Stand: April 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 15-09-00-01-02-01
Gewalt
- Häufigkeit
- Monate
- Wann?
- September 2015 bis Dezember 2015
- Gewaltformen
-
- Entzug von Freiheitsrechten
- sonstige
- Fazit
-
Die offizielle Anklage lautete: Misshandlung mit Freiheitsberaubung.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der Betroffene hat laut Medien eine „starke Tendenz Dinge zu zerstören“.
1. Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 16
- Geschlecht
- Männlich
- Hilfe / Unterstützung
- stationär
- Behinderung / Beeinträchtigung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Auswirkung(en) der Gewalt
- unbekannt / unklar / unvollständig
Einrichtung
- Name
- Lebenshilfe Deggendorf
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- PLZ
- 94469
- Ort
- Deggendorf
- Bundesland
- Bayern
- Land
- Deutschland
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Verschiedene Standorte der Lebenshilfe verfügen über ein Gewaltschutzkonzept. Welches Gewaltschutzkonzept in Deggendorf gültig ist, ist unbekannt.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 2
- Fazit
-
Die zwei Täter*innen sind Gruppenleiterin und Einrichtungsleiter und hatten regelmäßig Zugang zum Betroffenen.
1. Täter*in
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Geschlecht
- Männlich
- Behinderung / Beeinträchtigung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Bezug
- Einrichtungsleitung
2. Täter*in
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Geschlecht
- Weiblich
- Bezug
- Mitarbeiter*innen der Einrichtung
Folgen für die Täter*innen
- Strafrechtliche Folgen
- Geldstrafe
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Die Gruppenleiterin wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Juristische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für die Einrichtung sind unbekannt.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- Haftstrafe
- Zivilrechtliche Folgen
- Schmerzensgeld
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Der Heimleiter wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt und musste zusätzlich 6.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.